Erasmus+ Lehrendenmobilität

Ein Erasmus+ Lehrenden-Aufenthalt ermöglicht Hochschullehrenden einen Lehraufenthalt, eine Fortbildung oder aber auch eine Kombination von Lehr- und Fortbildungsaufenthalt an einer Partnerhochschule in einem Programmland oder einem nicht-assoziierten Drittland durchzuführen.

Ziele der Erasmus+ Lehraufenthalte:

  • Förderung der Erweiterung und Bereicherung des Lehrangebotes an Hochschulen
  • Förderung des Wissens- und Erfahrungsaustauschs über wissenschaftliche wie pädagogische Methoden
  • Schaffung von Kooperationen zwischen Hochschulen

Ziele der Erasmus+ Fortbildung:

  • Ermöglichung des Erwerbs von Wissen sowie von praktischen Fähigkeiten wie Austausch von spezifischen Kenntnissen im Ausland
  • Weiterentwicklung der für die aktuelle Position sowie die weitere berufliche Entwicklung wichtigen Kompetenzen
  • Teilnahme an einer Schulungsaktivität im Ausland, die für die tägliche Arbeit an der Hochschuleinrichtung relevant ist. Die Aktivität kann in Form von Schulungsveranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Zeiträumen des Job Shadowing und von Hospitationen erfolgen.

Mobilitäten sind in die EU Mitgliedstaaten (ausgenommen Österreich als Entsendeland), sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, die Türkei und Serbien möglich. Mobilitäten in nicht-assoziierte Drittländer bedürfen einer Abklärung im Einzelfall. Ein Erasmus+ Lehraufenthalt kann ausschließlich an einer Partneruniversität der Bruckneruniversität durchgeführt werden. Der Lehraufenthalt muss in das Studienprogramm der Partnerinstitution integriert sein. Eine Gegeneinladung einer/s Lehrenden der Partneruniversität ist erwünscht, aber nicht verpflichtend. Eine Erasmus+ Fortbildung kann auch an einer Institution stattfinden, mit der die ABPU kein Partnerschaftsabkommen unterhält.

Voraussetzungen

Für einen Erasmus+-Lehraufenthalt sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Mindestdauer eines Erasmus+ Lehraufenthaltes: zwei Tage, Durchschnitt 3 Tage, exkl. Reisetage
  • Mindestanzahl Unterrichtsstunden: insgesamt 8 Stunden
  • bei einem kombinierten Lehr- und Fortbildungsaufenthalt sind 4 Stunden Unterricht erforderlich
  • Erstellung eines Arbeitsplans für Fortbildungsmaßnahmen
  • nachhaltige Mobilitätsplanung ist zu berücksichtigen

Abwicklung & Organisation

  • Kontakt zur Partneruniversität bzw. zum einladenden Lehrenden aufnehmen
  • Einladung der Partnerhochschule einholen (E‐Mail des einladenden Lehrenden genügt)
  • Beantragungszeitraum
    • Einreichung bis zum Ende des vorhergehenden Sommersemesters empfohlen
    • während des Studienjahres: Auskunft bei der Erasmus+ Koordination vor Antragstellung einholen, ob noch Budget für die gewünschte Mobilität vorhanden ist
  • Antragstellung per Antragsformular mit Einladung der Partnerinstitution (inkl. Beschreibung der Ziele, des Inhalts und des Mehrwerts der Mobilität)
  • Kenntnisnahme der Verarbeitung der Daten im Rahmen der Mobilität laut folgender Datenschutzerklärung
  • die Erasmus+ Koordination übermittelt nach vorheriger Absprache unten genannte Formulare bereits vorausgefüllt (eine genaue Auflistung der relevanten Formulare finden Sie in der Informationsunterlage zur APBU Lehrendenmobilität)
  • Ausfüllen der markierten Teile der Formulare und Vorlage der ausgefüllten Unterlagen (Erasmus+ Mobility Agreement, Erasmus+ Reiseantrag) bei der Erasmus+ Koordination nach Möglichkeit 6 bis 8 Wochen im Voraus
  • der gesamte Antrag wird von der Erasmus+ Koordination dem Rektorat vorgelegt
  • Fortbildungsanträge werden auch an das Personalbüro weitergegeben
  • die Erstellung der Zuschussvereinbarung (Grant Agreement) erfolgt nachdem der Erasmus+ Dienstreiseantrag und das Mobility Agreement unterzeichnet wurden

Während des Auslandsaufenthalts

  • Verpflichtende Mitführung des vom Personalbüro zur Verfügung gestellten A-1-Formulars, das als Bescheinigung über die für die mobile Person gültigen Sozialversicherungsvorschriften dient sowie als Bestätigung, dass in einem anderen Staat keine Beiträge zu zahlen sind.
  • Bestätigung über die Dauer des Aufenthaltes (Confirmation of Stay) von der Erasmus Koordination mitnehmen bzw. an der Partnerinstitution einholen und abzeichnen lassen.

Nach dem Erasmus+ Aufenthalt

  • Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay) der Gastuniversität bei der Erasmus+ Koordination abgeben
  • Reisebelege (Fahrtkostenbelege, Boarding Pässe, Hotelkosten) ehestmöglich im Personalbüro/Reisestelle abgeben - die Abrechnung erfolgt auf Basis von Echtkosten (Taxikosten werden nur in begründeten Ausnahmesituationen nach schriftlicher Begründung ersetzt) nach der Reisegebührenvorschrift des Landes OÖ
  • Berichtslegung
    • verpflichtend: EU-Survey
      • nach Erhalt der diesbezüglichen Aufforderungs-E-Mail bestenfalls innerhalb einer Woche
      • die Auszahlung der Kostenrückerstattung erfolgt nach Einlangen des ausgefüllten EU-Survey
      • wird der Bericht nicht zeitgerecht übermittelt, kann bis zur endgültigen Berichtslegung 1/3 der finanziellen Förderung einbehalten werden
    • narrativen/ausformulierten Bericht für die ABPU erstellen (ca. eine A4 Seite), Abgabe bei der Erasmus Koordination (Weiterleitung an das Rektorat), cc an Institutsdirektor/innen bzw. Fachkoordinator/innen
    • mündlicher Bericht im Rahmen von Institutskonferenzen erwünscht