Notfalltopf für Studierende

Der Notfalltopf bietet derzeit finanzielle Unterstützung auch im Zusammenhang mit der aktuellen Teuerungswelle. Dank der bisherigen Notfallhilfe konnte seit Beginn der Covid-19-Pandemie sehr vielen Studierenden der Anton Bruckner Privatuniversität, die auf Grund der andauernden Pandemie keine Gagen oder Honorare beziehen konnten, rasch und unbürokratisch finanziell geholfen werden. In den bisherigen vier Vergabephasen wurden mit einer Summe von 105.330,- Euro 257 Anträge positiv beschieden.

Antragfrist  spätestens 30. November.
Nur vollständig ausgefüllte, mit allen geforderten Unterlagen versehene und innerhalb der Frist
abgegebene Anträge werden berücksichtigt.

 

Kriterien

  • Alle Studierende, die an der ABPU hauptinskribiert sind, können sich bewerben. Bezieher*innen von Stipendien können sich ebenso bewerben, die Stipendienhöhe muss angegeben werden.
  • Erforderliche Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular, Inskriptionsbestätigung und Kontoauszüge (Details siehe Antragsformular)
  • Antragstellung und Zuerkennung werden ausschließlich digital abgewickelt.
    Einreichung aller erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: notfalltopfbruckneruniat

Hinweis: Nur vollständige Bewerbungen können bearbeitet werden. Auf die Zuerkennung der Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.

 


Schauspiel- und Tanzstudierende beziehen die Förderung über den Notfalltopf der Anton Bruckner Privatuniversität, der Studienvertretung und dem Förderverein UNIsono.

Das Hilfsprogramm für Musikstudierende wird von der Ernst von Siemens Musikstiftung finanziert.