Service-Leistungen des Behindertenbeauftragten der ABPU:
Zur besonderen Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist ein Unterstützungsfonds von der ABPU eingerichtet. Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die als ordentlich Studierende an der Anton Bruckner Privatuniversität inskribiert sind und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen können. Weiters ist Voraussetzung, dass die Ausgaben aufgrund einer Behinderung notwendig sind und eine soziale Notlage besteht.
Das ausgefüllte Formular ist gemeinsam mit den erforderlichen Anlagen an stipendienbruckneruniat zu senden. Hinweis Das Ansuchen ist vor der Durchführung des Vorhabens bzw. maximal 6 Wochen danach einzubringen. Die Vergabekommission bearbeitet eingelangte Anträge, Antragstellende werden von Seiten der Vergabekommission verständigt.