Leitung & Organisation

Die Leitungsorgane der Anton Bruckner Privatuniversität

Die Leitung der Anton Bruckner Privatuniversität stellt sich vor: Die folgenden Seiten informieren über die einzelnen Führungsebenen und Entscheidungsträger*innen.

Die Leitung der Anton Bruckner Privatuniversität basiert auf drei Ebenen:

  • Der Rektor (als monokratisches Organ) sowie das Präsidium (als Kollegialorgan) sind für das Management der Universität zuständig,
  • der Senat für die akademischen Belange und
  • der Universitätsrat fungiert als Kontrollorgan.

 

Rektorat

Der Rektor ist das im operativen Bereich entscheidende Leitungsorgan, das die Anton Bruckner Privatuniversität nach außen vertritt. Die monokratische Leitung garantiert ein hohes Maß an Effektivität und Effizienz. 

Ihm obliegt es, die gesamte Aktivität der Anton Bruckner Privatuniversität zu leiten, zu fördern und zu koordinieren. Insbesondere kommen dem Rektor folgende Aufgaben zu:

  • Leitung der Anton Bruckner Privatuniversität
  • Besorgung der laufenden Geschäfte
  • Akkreditierung / Reakkreditierung
  • Personal- bzw. Diensthoheit
  • Aufnahme der Studierenden und Durchführung der Graduierungen
  • Leitung von Berufungs- und Habilitationsverfahren

Der Rektor wird von der Landesregierung auf Vorschlag des Universitätsrats für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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Das Präsidium

Das Präsidium besteht aus

  • dem Rektor als Vorsitzendem,
  • der Vizerektorin für Forschung
  • dem/der Vizerektor*in für Kunst
  • dem/der Vizerektor*in für Lehre,
  • dem Studiendekan für den künstlerischen Studienbereich,
  • der Studiendekanin für den künstlerisch-pädagogischen und den künstlerisch-wissenschaftlichen Studienbereich und
  • der Universitätsdirektorin.

Im Regelfall agiert das Präsidium als Kollektiv, jedoch können einzelne Aufgaben(bereiche) den Mitgliedern zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen werden.

Die Aufgaben des Präsidiums sind insbesondere:

  • Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzepte der Anton Bruckner Privatuniversität
  • Beschlussfassung über Studienpläne und Genehmigung von Lehrveranstaltungen
  • Entscheidung über Projekte, die wesentliche Ressourcen des Hauses binden
  • Beschluss des Jahresvoranschlags und des Dienstpostenplans
  • Entscheidung über die Nachbesetzung von Planstellen
  • Evaluierungen

Die Funktionsperiode der Mitglieder des Präsidiums ist mit jener der Rektorin bzw. des Rektors deckungsgleich und beträgt demgemäß fünf Jahre. Die nächste Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2022.

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Der Senat

Der Senat der Anton Bruckner Privatuniversität besteht aus 17 stimmberechtigten und 10 nicht stimmberechtigten Mitgliedern aus allen Personengruppen und wird von einer/einem auf die Dauer von drei Studienjahren gewählten Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertreter/in geleitet.

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

  • die Direktorinnen bzw. Direktoren der einzelnen Institute,
  • zwei von der Lehrendenvollversammlung gewählte Mitglieder des Lehrpersonals,
  • die oder der Stellvertretende Universitätsdirektor als Vertreter/in der Administration und
  • zwei von der Hochschulvertretung entsandte Studierendenvertreter/innen.

Mit beratender Stimme gehören dem Senat folgende Personen an:

  • die Mitglieder des Präsidiums,
  • eine/e von der Hochschulvertretung entsandte/r Studierendenvertreter/in,
  • ein/e Vertreter/in des Betriebsrats,
  • ein/e Vertreter/in des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen,
  • die/der Koordinator/in der Akademie für Begabtenförderung und
  • die/der Geschäftsführer/in des Qualitätsteams.

Der Senat nimmt vor allem kontrollierende, beratende und strategische Aufgaben wahr. In vielen wesentlichen Bereichen kommen ihm Anhörungs- und Mitwirkungsrechte zu. Insbesondere hat der Senat folgende Aufgaben:

  •  Sicherung der Qualität des Studienbetriebs
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Anton Bruckner Privatuniversität, einschließlich strategischer Empfehlungen für den Einsatz von Personal- und Finanzressourcen
  • Verabschiedung von Satzungsänderungen
  • Mitwirkung bei Habilitations-, Berufungs- und Besetzungsverfahren 

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Der Universitätsrat

Der Universitätsrat übt eine Mittlerrolle zwischen dem Land Oberösterreich, Gesellschaft und Kultur und der Anton Bruckner Privatuniversität aus. Er hat wesentliche Planungs- und Steuerungsaufgaben. Er besteht aus folgenden neun stimmberechtigten Mitgliedern:

  • dem für Kulturangelegenheiten zuständigen Mitglied der Landesregierung als Vorsitzender bzw. Vorsitzendem,
  • drei von der Landesregierung bestellten Mitgliedern,
  • drei von der Landesregierung auf Vorschlag der Rektorin oder des Rektors bestellten Mitgliedern und
  • zwei von der Landesregierung auf Vorschlag des Senats bestellten Mitgliedern.

Darüber hinaus gehören die Rektorin oder der Rektorin, die Universitätsdirektorin oder der Universitätsdirektor sowie ein Mitglied des Betriebsrats dem Universitätsrat mit beratender Stimme an.

Die Aufgaben des Universitätsrats sind:

  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • Bestellungsvorschlag für die Rektorin oder den Rektor
  • Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag einschließlich des Dienstpostenplans
  • Beurteilung des jährlichen Rechnungsabschlusses,
  • Beschlussfassung über Studien- und Lehrgangsgebühren,
  • Errichtung und Auflassung von Instituten.

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