Die Leitung der Anton Bruckner Privatuniversität stellt sich vor: Die folgenden Seiten informieren über die einzelnen Führungsebenen und Entscheidungsträger*innen.
Die Leitung der Anton Bruckner Privatuniversität basiert auf drei Ebenen:
Der Rektor ist das im operativen Bereich entscheidende Leitungsorgan, das die Anton Bruckner Privatuniversität nach außen vertritt. Die monokratische Leitung garantiert ein hohes Maß an Effektivität und Effizienz.
Ihm obliegt es, die gesamte Aktivität der Anton Bruckner Privatuniversität zu leiten, zu fördern und zu koordinieren. Insbesondere kommen dem Rektor folgende Aufgaben zu:
Der Rektor wird von der Landesregierung auf Vorschlag des Universitätsrats für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Das Präsidium besteht aus
Im Regelfall agiert das Präsidium als Kollektiv, jedoch können einzelne Aufgaben(bereiche) den Mitgliedern zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen werden.
Die Aufgaben des Präsidiums sind insbesondere:
Die Funktionsperiode der Mitglieder des Präsidiums ist mit jener der Rektorin bzw. des Rektors deckungsgleich und beträgt demgemäß fünf Jahre. Die nächste Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2022.
Der Senat der Anton Bruckner Privatuniversität besteht aus 17 stimmberechtigten und 10 nicht stimmberechtigten Mitgliedern aus allen Personengruppen und wird von einer/einem auf die Dauer von drei Studienjahren gewählten Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertreter/in geleitet.
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:
Mit beratender Stimme gehören dem Senat folgende Personen an:
Der Senat nimmt vor allem kontrollierende, beratende und strategische Aufgaben wahr. In vielen wesentlichen Bereichen kommen ihm Anhörungs- und Mitwirkungsrechte zu. Insbesondere hat der Senat folgende Aufgaben:
Der Universitätsrat übt eine Mittlerrolle zwischen dem Land Oberösterreich, Gesellschaft und Kultur und der Anton Bruckner Privatuniversität aus. Er hat wesentliche Planungs- und Steuerungsaufgaben. Er besteht aus folgenden neun stimmberechtigten Mitgliedern:
Darüber hinaus gehören die Rektorin oder der Rektorin, die Universitätsdirektorin oder der Universitätsdirektor sowie ein Mitglied des Betriebsrats dem Universitätsrat mit beratender Stimme an.
Die Aufgaben des Universitätsrats sind: