Studienbeiträge pro Semester

Berufsstudien (ordentliche Studierende)

  • Bachelor- und Masterstudien: € 363,36 *
  • Promotionsstudien: € 363,36 *
  • (neue) Studierende aus „Dritt-Staaten“: € 726,72 * ab dem Wintersemester 2019/20

Universitätslehrgang

  • Universitätslehrgang Musikvermittlung: € 1.500,00

Vorstudien

  • Akademie für Begabtenförderung: € 338,77
  • Akademie für Zeitgenössisches Ballett: € 338,77

Weitere Ausbildungsangebote

  • Lehrgang Alte Musik und historische Aufführungspraxis: € 363,36
  • Lehrgang Blasorchesterleitung: € 363,36
  • Lehrgang Chorleitung: € 600,00
  • Lehrgang EMP:  € 363,36
  • Lehrgang Improvisation im Streicherunterricht: € 600,00
  • Lehrgang Musik & Inklusion:  € 650,00
  • Lehrgang Liedgestaltung am Klavier: € 363,36
  • Lehrgang Musiktheaterstudio:  € 363,36
  • Lehrgang Urban Dance Styles: € 1.000,0
  • AO Studium - Gaststudium pro Hauptfach:  € 363,36 *
  • AO Studium - Gaststudium Ergänzungsfächer: € 200,00 *

* + ÖH-Beitrag inkl. Versicherung ab dem Studienjahr 2022/23
für alle ordentlichen und AO Studierenden, Teilnehmenden des Universitätslehrgangs Musikvermittlung: € 21,20

(€ 22,70 ab dem Wintersemester 2023/24)

Informationen zu den Studienbeiträgen

Bei Inskription in der Nachfrist wird ein Nachinskriptionsbeitrag von € 50,- eingehoben, außer der Zahlungseingang erfolgt innerhalb von drei Bankwerktagen nach Ende der allgemeinen Zulassungsfrist.

Die vollständige Entrichtung des Studienbeitrages ist Voraussetzung für die Studienzulassung bzw.
-fortsetzung. Wird der vorgeschriebene Betrag nicht spätestens in der Nachfrist eingezahlt,
erlischt die Zulassung zum Studium bzw. kommt die Erstzulassung nicht zustande.
Sobald der Zahlungseingang des vorgeschriebenen Betrages auf dem Studienbeitragskonto der
Universität für das Studienbüro ersichtlich ist und keine Sperrgründe vorliegen, wird die
Fortsetzungsmeldung für alle offenen Studien durchgeführt.
Änderungen der Staatsangehörigkeit oder anderer Daten sind dem Studienbüro unverzüglich unter
Vorlage der entsprechenden Dokumente zu melden. Adressänderungen sind von den Studierenden selbst
in bruckneronline unter Studien-/Heimatadresse durchzuführen.     

Wann ist der Studienbeitrag zu bezahlen?

Innerhalb der Inskriptionsfrist zu Beginn jedes Semesters. Die Fortsetzungsmeldung eines Semesters
gilt jeweils bis zum Ende der Nachfrist des nächstfolgenden Semesters. Sie haben daher in den
ersten beiden Monaten jedes Semesters das Recht, mit gültiger Inskription des vorigen Semesters
Prüfungen abzulegen und wissenschaftliche oder künstlerische
Arbeiten zur Beurteilung vorzulegen.

Wer muss den Studienbeitrag bezahlen?

  • Beitragspflichtig sind alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden sowie Studierende der
    Akademie für Begabtenförderung.
  • Ordentliche Studierende bzw. Studierende der Akademie für Begabtenförderung mit mehreren
    künstlerischen Hauptfächern an der Anton Bruckner Privatuniversität müssen den Studienbeitrag nur
    einmal entrichten.
  • Studierende der Akademie für Begabtenförderung, deren Geschwister ebenfalls die Akademie für
    Begabtenförderung besuchen, erhalten auf Antrag eine Geschwister-Ermäßigung um 50%.
    Lehrgangsbeiträge sind zusätzlich pro Lehrgang zu zahlen. An anderen Universitäten entrichtete
    Gebühren führen nicht zu einer Beitragsbefreiung an der Bruckneruniversität.

Neue Regelung für Studierende aus Drittstaaten

  • Der doppelte Studienbeitrag ist zu bezahlen von
    • Studierende, die vor WS 2019/20 ein ao. Studium hatten und ab WS 2019/20 in o. Studium wechseln.
    • Studierende, die vor WS 2019/20 einen Vorbereitungs-LG oder LG belegten und ab WS 2019/20 in o. Studium wechseln.
  • Der regulärer Studienbeitrag ist zu bezahlen von
    • Studierende, die vor WS 2019/20 ao. und o. Studium belegten und ab WS 2019/20 (anderes/zusätzliches) o. Studium wechseln.
    • Studierende, die vor WS 2019/20 Bachelor-Studium belegten und ab WS 2019/20 in konsekutives Master-Studium wechseln.

Wer zahlt keinen Studienbeitrag?

  • Beurlaubte Studierende haben nur den ÖH-Beitrag zu entrichten.
  • Studierende aus „least developed countries“ (lt. Liste der OECD)
  • Studierende, deren zuletzt besuchte Universität mit der Anton Bruckner Privatuniversität ein
    universitäres Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, welches auch den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht.

Wie wird der Studienbeitrag entrichtet?

Der Studienbeitrag ist per Internetbanking oder bei einer Bank unter Angabe der Zahlungsreferenz des aktuellen Semesters zu überweisen.

 

Stand 02.2023