Bewerbung und Studienbeginn

Alle Studienformate an der Anton Bruckner Privatuniversität setzen in der Regel eine Aufnahmeprüfung bzw. Zulassungsprüfung voraus.

Das umfasst die Bachelorstudien, die Masterstudien, die Promotionsstudien, die Akademie für Begabtenförderung (ABF), den Universitätslehrgang Musikvermittlung, die außerordentlichen (ao) Studiengänge, die Lehrgänge und das Lehramtsstudium Sekundarstufe.

Eine Matura/Abitur ist für ein Bachelorstudium mit Ausnahme des Lehramtsstudiums nicht erforderlich.

Ein Masterstudium setzt ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.

Deutsch Nachweis

Fremdsprachige Bewerber/innen müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen.

  • Sprachdiplom für künstlerische Bachelorstudien (KBA) und künstlerische Masterstudien (KMA): B1 (GER) - spätestens im zweiten Semester vorzulegen
  • Sprachdiplom für pädagogische Bachelorstudien (PBA): B1 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen
  • Sprachdiplom für pädagogische Masterstudien (PMA): B2 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen

 

ab 1.1.2024: Als Deutsch-Nachweise werden akzeptiert:

  1. Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
  2. Sprachzeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)
  3. Goethe-Zertifikat
  4. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
  5. Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
  6. telc Sprachzeugnis
  7. Positiver Abschluss eines Sprachkurses an einer österreichischen Universität auf dem jeweils erforderlichen Niveau
  8. Absolvierung von 8 Schuljahren an einer deutschsprachigen Schule
  9. 4 Jahre Deutschunterricht in der Sekundarstufe II und Reifeprüfung im Fach Deutsch
  10. Absolvierung der Reifeprüfung in deutscher Sprache

Hinweis: Der Nachweis gemäß 1-7 darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. Die Nachweise gemäß 8-10 sind unbeschränkt gültig.

Der Nachweis ist im Original vorzulegen. Das Prüfungsergebnis muss daraus eindeutig hervorgehen. Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Abschlussprüfung werden in jedem Fall nicht akzeptiert.

 

Studienschwerpunkt

Für die in den jeweiligen Studiengängen vorgesehenen Studienschwerpunkte (SP) muss ebenfalls eine Aufnahmeprüfung bzw. ein Aufnahmgespräch absolviert werden.

Die Anmeldung zum Studienschwerpunkt erfolgt bei Bachelorstudien in der Regel im 2. Semester.

Anmeldefrist für alle Schwerpunktstudien: 01.02 - 27.03.

Bewerbung Schwerpunkt