Alle Studienformate an der Anton Bruckner Privatuniversität setzen in der Regel eine Aufnahmeprüfung bzw. Zulassungsprüfung voraus.
Das umfasst die Bachelorstudien, die Masterstudien, die Promotionsstudien, die Akademie für Begabtenförderung (ABF), den Universitätslehrgang Musikvermittlung, die außerordentlichen (ao) Studiengänge, die Lehrgänge und das Lehramtsstudium Sekundarstufe.
Eine Matura/Abitur ist für ein Bachelorstudium mit Ausnahme des Lehramtsstudiums nicht erforderlich.
Ein Masterstudium setzt ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.
Fremdsprachige Bewerber/innen müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen.
ab 1.1.2024: Als Deutsch-Nachweise werden akzeptiert:
Hinweis: Der Nachweis gemäß 1-7 darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. Die Nachweise gemäß 8-10 sind unbeschränkt gültig.
Das Prüfungsergebnis muss daraus eindeutig hervorgehen. Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Abschlussprüfung werden in jedem Fall nicht akzeptiert.
Neu aufgenommene Studierende für das Wintersemester 2024/25 können sich ab sofort zu einem B1-Deutschkurs an der ABPU anmelden, der vom 2.-27. September stattfinden wird. Auch eine Online-Teilnahme wird möglich sein.
Voraussetzung ist, dass Sie bereits A2-Niveau haben (Kurs oder Einstufungstest genügen).
Weitere Informationen zum Kurs und das Anmeldeformular finden Sie hier:
Ein gleichzeitig belegtes zweites Studium mit dem gleichen Studienziel an einer anderen Musikuniversität, Musikhochschule oder einer vergleichbaren inländischen oder ausländischen postsekundären oder tertiären Ausbildungsstätte ist nicht zulässig (z.B.: 2x BA Studium Konzertfach Cello)
Für die in den jeweiligen Studiengängen vorgesehenen Studienschwerpunkte (SP) muss ebenfalls eine Aufnahmeprüfung bzw. ein Aufnahmgespräch absolviert werden.
Die Anmeldung zum Studienschwerpunkt erfolgt bei Bachelorstudien in der Regel im 2. Semester.
Anmeldefrist für alle Schwerpunktstudien: 01.02 - 27.03.