Die Aufnahmeprüfung für Bachelorstudien besteht aus drei Runden, von denen jede Runde bestanden werden muss, um in die jeweils nächste Runde aufzusteigen.
Künstlerisches Bachelorstudium (KBA Studiengänge):
Künstlerisch-Pädagogisches Bachelorstudium (PBA Studiengänge):
ACHTUNG: Die Klavier Ergänzungsfach Prüfung entfällt für Aufnahmebewerber*innen, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo, Akkordeon, Steirische Harmonika oder Gitarre gewählt haben.
Die erste und zweite Runde dienen zur Feststellung der künstlerischen Eignung.
Alle Kandidat*innen der 1. Runde werden zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist schriftlich über eine Zulassung/Nichtzulassung zur 2. Runde verständigt.
Alle Kandidat*innen der 2. Runde werden so rasch als möglich schriftlich über eine Zulassung/Nichtzulassung zur 3. Runde verständigt.
Die Aufnahmeprüfungskommission erstellt nach Bestehen aller drei Runden eine Reihung der Kandidat*innen.
Diese Reihung ist Grundlage für die endgültige Aufnahme nach Maßgabe der freien Plätze.
Gemäß dieser Reihung werden die freien Plätze vergeben.
Darüber hinaus wird eine Warteliste erstellt.
Vergebene Studienplätze müssen bis zum 1. September in Anspruch genommen werden, indem bis zu diesem Datum der unterschriebene Studienvertrag eingesandt und der Studienbeitrag für das erste Semester überwiesen wird. Geschieht dies nicht, werden diese Studienplätze frei und an die Nachrückenden auf der Warteliste, ebenfalls gemäß der Reihung, vergeben.
Informationen zur Anerkennung im Rahmen des Aufnahmeprüfungsverfahrens:
Anerkennung Theoretischer Teil:
Voraussetzung dafür ist der Nachweis der positiven Absolvierung von 2 Semester
Gehörbildung und 2 Semester Tonsatz im Rahmen eines Studiums an einer anerkannten
Hochschule, Universität oder Konservatorium
Anerkennung Vorspiel Ergänzungsfach Klavier:
Voraussetzung dafür ist der Nachweis der positiven Absolvierung von 2 Semester
Ergänzungsfach Klavier im Rahmen eines Studiums an einer anerkannten Hochschule,
Universität oder Konservatorium
Eine Anerkennung des künstlerisch-praktischen Teiles ist nicht möglich.
Die Aufnahmeprüfung für Masterstudien besteht aus 2 Runden, von denen die 1. Runde bestanden werden muss, um in die 2. Runde aufzusteigen.
Künstlerisches Masterstudium (KMA Studiengänge):
Künstlerisch-Pädagogisches Masterstudium (PMA Studiengänge):
Alle Kandidat*innen der 1. Runde werden zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist schriftlich über eine Zulassung/Nichtzulassung zur 2. Runde verständigt.
Bewerber*innen für ein Künstlerisch-Pädagogisches Masterstudium (PMA) müssen nach bestandener 1. Runde ein Motivationsschreiben erstellen, das Grundlage für das Orientierungsgespräch ist. Nähere Informationen zum Motivationsschreiben erhalten Sie per Mail nach Bestehen der 1. Runde.
Die Aufnahmeprüfungskommission erstellt nach Bestehen aller zwei Runden eine Reihung der Kandidat*innen.
Diese Reihung ist Grundlage für die endgültige Aufnahme nach Maßgabe der freien Plätze.
Gemäß dieser Reihung werden die freien Plätze vergeben.
Darüber hinaus wird eine Nachrückendenliste erstellt.
Vergebene Studienplätze müssen bis zum 1. September in Anspruch genommen werden, indem bis zu diesem Datum der unterschriebene Studienvertrag eingesandt und der Studienbeitrag für das erste Semester überwiesen wird. Geschieht dies nicht, werden diese Studienplätze frei und an die Nachrückenden auf der Warteliste, ebenfalls gemäß der Reihung, vergeben.
Alle Kandidat*innen werden nach erfolgter Anmeldung zum Vorsingen/Vorspielen/Bewerbungsgespräch ans jeweilige Institut eingeladen. Eine Videoeinsendung ist in der Regel nicht nötig.
Anmeldefrist: 1.02. - 27.03.
Anmeldung unter Anmeldung zum Schwerpunkt.
Künstlerische Präsentation
Die Fristen und Termine für die Anmeldung und die einzelnen Runden siehe unten.
Informationen zu den künstlerischen Kriterien finden Sie im jeweiligen Institut im Menü rechts.
Ablauf der Aufnahmeprüfung:
1. Runde
Wichtig!
Ihr Video muss folgende Kriterien erfüllen:
2. Runde
Kandidat*innen für Bachelorstudiengänge im künstlerischen Bereich (KBA Studiengänge) + Studiengang EMP müssen nach Bestehen des künstlerischen Vorspiels in der 3. Runde einen Theorietest absolvieren.
Kandidat*innen für Bachelorstudiengänge im pädagogischen Bereich (PBA Studiengänge) sowie für die Bachelorstudiengänge Jazz im künstlerischen Bereich (KBA) müssen nach Bestehen des künstlerischen Vorspiels in der 3. Runde einen Theorietest und eine Klavier Ergänzungsfach Prüfung absolvieren. (Ausnahmen davon siehe weiter oben.)
Institut: | Anmeldung möglich: |
Akademie für Begabtenförderung | 01.02. - 20.03. |
Alte Musik und historische Aufführungspraxis | 01.02. - 20.03. |
Blechblasinstrumente und Schlagwerk | 01.02. - 20.03. |
Gesang, Stimme und Musiktheater | 01.02. - 08.05. |
Holzblasinstrumente | 01.02. - 20.03. |
Jazz und improvisierte Musik | 01.02. - 20.03. |
Komposition und Dirigieren | 01.02. - 20.03. |
Elementare Musikpädagogik | 01.02. - 05.04. |
Saiteninstrumente: Streichinstrumente | 01.02. - 20.03. |
Saiteninstrumente: Zupfinstrumente + Steirische Harmonika | 01.02. - 20.03. |
Schauspiel | bis 14 Tage vor der jeweiligen 1. Runde |
Tanz | 01.02. - 20.04. |
Tasteninstrumente | 01.02. - 20.03. |