Aufnahmeprüfungstermine

Saiteninstrumente, Zupfinstrumente, Steirische Harmonika

Anmeldezeitraum: 01.02. - 20.03.
Nach Abschluss der Online Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zur praktischen/theoretischen Aufnahmeprüfung per E-Mail.

Theorietest (Bachelor): Termin und Information siehe Infos zum Theorie- und Klavier Ergänzungsfach Test für BA Studien.

Künstlerische Präsentation (Bachelor, Master, Lehrgang):

1. Runde:

(Deadline fürs Hochladen 27.03.)

Ihr Video muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen Ihre Videos bis spätestens eine Woche nach Ende der Anmeldefrist hochladen
  • Zulässige Formate:
  • MP4 oder MOV oder
  • Alternativ dazu können Sie ein PDF mit Links (soundcloud, vimeo, youtube, etc.) hochladen, über den die Prüfungskommission Ihr Video einsehen kann
  • Dauer pro Video: max. 5 Minuten
  • Videogröße: max. 500 MB
  • Anzahl an eingereichten Videos: max. 2

WICHTIG: Nur Videos, die die genannten Kriterien erfüllen werden zur Aufnahmeprüfung zugelassen!

Künstlerische Kriterien 1. Runde:

    Streicher (Kontrabass/Violoncello/Viola/Violine)
    KBA/PBA/KMA/PMA

    • Eine kurze persönliche Vorstellung
    • Insgesamt mindestens 2 Sätze aus zwei in Stil und Tempo kontrastierenden Werken, davon eines aus Barock oder Klassik (Ausschnitte möglich)
    • Die gesamte Aufnahme soll ohne Klavierbegleitung aufgenommen werden


    Zupfer (Hackbrett/ Zither/ Gitarre/ Harfe)
    KBA/PBA/KMA/PMA

    • Eine kurze persönliche Vorstellung
    • Insgesamt mindestens 2 Sätze aus zwei in Stil und Tempo kontrastierenden Werken, davon eines aus Barock oder Klassik (Ausschnitte möglich), maximale Spieldauer 10 Minuten
    • Die gesamte Aufnahme soll ohne Begleitung aufgenommen werden

    Steirische Harmonika
    PBA

    • Kurze mündliche Vorstellung der eigenen Person und warum man das Studium absolvieren möchte
    • Mindestens ein volksmusikalisches Solostück (Walzer, Polka, Boarischer oder Marsch)
    • Mindestens ein Klangstück (Choral, Jodler, Weise oder Lied)
    • Die Stücke müssen nicht zur Gänze gespielt werden

    PMA

    • Kurze mündliche Vorstellung der eigenen Person und warum man das Studium absolvieren möchte
    • Ein volksmusikalisches Solostück (Walzer, Polka, Boarischer oder Marsch) im Schwierigkeitsgrad von A.Schmid: „Auf ein Wiedersehen!“; A.Eßl: „Dostan Polka“; K.Baschinger: „Das Maurerklavier“; A.Maurer: „Im Eilschritt nach Sankt Peter“
    • Ein Klangstück (Choral, Jodler, Weise oder Lied) im Schwierigkeitsgrad von: J.Pommer: „Jodler Nr.372“; G.Gruber: „Dem Himmel sei Dank“; W.H.Monk: „Abide with me“; J.S.Bach - aus dem Gesangsbuch von G.C.Schemelli: „Der lieben Sonne Licht und Pracht“; F.Schubert - aus der Deutschen Messe: „Sanctus“; W.A.Mozart: „Ave Verum Corpus“; M.Reger: „Acht Marienlieder“

     

    2. Runde, Vorspiel vor Ort:

    13.05.2024
    Viola, Kontrabass
    Raum 2.321
    14.05.2024
    Steirische Harmonika, Volksmusik, Zupfinstrumente
    Raum 2.321
    15.05.2024
    Violoncello
    Raum 2.321
    15.05.2024
    Violine
    Kleiner Saal

     

    Änderungen vorbehalten!

    Orientierungsgespräch für PMA

    Für PMA Studien ist zusätzlich ein Orientierungsgespräch zu absolvieren.
    Dieses wird online via Webex durchgeführt und dauert ca. 30 Minuten innerhalb des unten angeführten Zeitrahmens mit anschließender Möglichkeit der individuellen Beratung.
    Den Link zum Meeting sowie den konkreten Zeitraum erhalten Sie nach der 1. Runde per Mail vom Studienservice & Prüfungsmanagement.

     

    Termin: 17.05.2024 um 11:15 Uhr (Dauer: ca. 75 Min.)

     

    Änderungen vorbehalten!

    Künstlerische Kriterien 2. Runde Zupfinstrumente + Steirische Harmonika zum Download

    Künstlerische Kriterien 2. Runde Streichinstrumente zum Download

    Studienschwerpunkt

    Anmeldungen zu Schwerpunktstudien bitte unter Anmeldung zum Schwerpunkt. Für Schwerpunktstudien entfällt die 1. Runde. Anmeldefrist für alle Schwerpunktstudien: 01.02. - 27.03.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die*den zuständige*n Institutsdirektor*in bzw. die zuständigen ZKF-Lehrenden.

    Die Bekanntgabe über die Zuteilung eines Studienplatzes erfolgt schriftlich durch das Studienbüro.