Reisekostenunterstützung für umweltfreundliches Reisen für Studierende und Graduierte

Studierende und kürzlich Graduierte, die sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden, erhalten einen einmaligen Sonderzuschuss (Green travel top-up) von EUR 50,- und zusätzlich individuelle Unterstützung für bis zu vier Reisetage. Dies dient als Anreiz zur Nutzung klimafreundlicher und emissionsärmerer (öffentlicher) Verkehrsmittel, wie Bahn und Bus, oder Fahrgemeinschaften ab drei Personen.

Die Green Erasmus-Website bietet Inspiration und Information für die Planung einer nachhaltigen Erasmus-Erfahrung: https://www.greenerasmus.org/

Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen

Zu dieser Gruppe zählen:

  • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit chronischer Krankheit, sofern nachweislich ein erhöhter finanzieller Aufwand (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland) entsteht

Studierende und kürzlich Graduierte mit geringeren Chancen erhalten einen Sonderzuschuss, um anfallende Mehrkosten im Rahmen der Mobilität abzudecken. Es handelt sich hierbei um ein top-up, welches als monatlicher Pauschalbetrag in der Höhe von EUR 250,- zum monatlichen Zuschussbetrag addiert wird.

Darüber hinaus steht Studierenden oder kürzlich Graduierten, die eine geförderte Mobilität in einem Partnerland (ausgenommen UK und Schweiz) antreten, eine einmalige Reisekostenunterstützung zu. Bei einer umweltfreundlichen Anreise mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln (siehe oben), können ein höherer einmaliger Zuschuss und zusätzlich bis zu vier geförderte Reisetage gewährt werden.

Sollte das Top-up für Studierende und kürzlich Graduierte mit geringeren Chancen nicht ausreichend sein, um den erhöhten finanziellen Aufwand im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland abzudecken, kann im Falle einer Behinderung oder chronischen Krankheit Inklusionsunterstützung beantragt werden.

Sollte das Top-up für Studierende und kürzlich Graduierte mit geringeren Chancen nicht ausreichend sein, um den erhöhten finanziellen Aufwand im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland abzudecken, kann im Falle einer Behinderung oder chronischen Krankheit Inklusionsunterstützung beantragt werden.

Darüberhinaus können auch jene Studierende, die nicht zu den in Österreich festgelegten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören und kein top-up beziehen, aber nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben, auch Inklusionsunterstützung beantragen. Es besteht kein automatischer Anspruch auf die Inklusionsunterstützung, es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung durch die Hochschule sowie durch den OeAD als nationale Agentur.

Erasmus+ Teilnehmer*innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit können Inklusionsunterstützung beantragen, um ihren erhöhten finanziellen Aufwand (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland) abzudecken.