ERASMUS+ STUDENT MOBILITY OUTGOING

Ordentliche Studierende der Anton Bruckner Privatuniversität haben die Möglichkeit, nach Abschluss des ersten Studienjahres, über das Erasmus+ Programm an Partnerinstitutionen in den Teilnehmerländern* zu studieren. Studierende kultivieren dabei nicht nur die Fähigkeit, sich in anderen (akademischen) Systemen zu orientieren und die Lehr- und Lernmethoden einer ausländischen Hochschule zu navigieren, sondern erweitern, neben ihrem geographischen Horizont, auch ihre sozialen und interkulturellen Kompetenzen, lernen interessante Menschen, neue Sprachen, und Gepflogenheiten kennen, bauen ihr persönliches Netzwerk aus und steigern nebenbei auch noch ihre beruflichen Perspektiven. Weitere Vorzüge eines Studiums im Ausland:

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Bruckneruniversität (Stichwort: Learning Agreement)
  • Befreiung von Studiengebühren für die Dauer der Mobilität, lediglich der ÖH-Beitrag ist zu zahlen
  • Unterstützung in allen Phasen von der Vorbereitung bis zum Abschluss durch die zuständigen Erasmusbüros
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind(ern)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • last but not least: the experience of a lifetime awaits!
     

*Die Schweiz ist zwar seit 2014/15 nicht mehr teilnahmeberechtigt, finanziert Austauschstudierende jedoch mit Hilfe des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) aus eigenen Mitteln. Mehr dazu unter dem gleichlautenden Menüpunkt rechts. UK nimmt mit dem EU-Austritt an der aktuellen Programmgeneration 2021-2027 nicht teil, über Fördermöglichkeiten informiert das Erasmusbüro auf Anfrage.

 

VORAUSSETZUNGEN

  • Du bist als ordentliche/r Studierende/r an der Bruckneruniversität inskribiert
  • Du hast vor Antritt des Auslandsstudiums zwei Semester abgeschlossen
  • Du verfügst über ausreichende Kenntnisse der Landes- oder Arbeitssprache deiner Wunschinstitution
  • Du planst ein Auslandsstudium in einem Programmland, das weder Österreich, noch Wohnsitzland ist
  • Heimat- und Gastinstitution besitzen eine gültige Erasmus+ Charta (ECHE)

Rechte und Pflichten der Studierenden sind in der Erasmus+ Studierendencharta geregelt.

Bewerbung und Fristen

Du kannst bis zu 3 Bewerbungen einreichen, die vollständig spätestens bis zum 15. März 2024 eingegangen sein müssen, diese Deadline gilt sowohl für Bewerbungen für das gesamte Studienjahr 2024/2025, als auch einzelne Semester (Wintersemester 2024 oder Sommersemester 2025). Manche Institutionen schließen ihr Bewerbungsfenster bereits vor dieser Deadline:

Beachte etwaige frühere Bewerbungsfristen deiner Wunschhochschule(n) und halte diese unbedingt ein!

Es gibt leider keine einheitliche Form, wie sich die Bewerbung um einen Erasmusplatz bei den Partnerhochschulen gestaltet. Die Bruckneruniversität verwendet, so wie auch eine Vielzahl der europäischen Musikhochschulen, das online Bewerbungsportal EASY Mobility Online (EASY MO).

Du reichst Bewerbungen zunächst über EASY MO ein, selbst wenn die Bewerbung an der bevorzugten Partnerhochschulen über ein anderes Online Portal, per E-Mail oder per Post läuft. Der Versand per E-Mail oder per Post erfolgt ausschließlich über das Erasmusbüro der Bruckneruniversität. Bitte informiere dich so früh wie möglich über die geltenden Richtlinien auf den Webseiten deiner Wunschinstitutionen und halte bei Fragen oder Unklarheiten umgehend Rücksprache mit dem Erasmusbüro der Bruckneruniversität.

Du bist während der Dauer des Auslandsstudiums sowohl an der Bruckneruniversität, als auch an der Gastinstitution von den regulären Studiengebühren befreit. Der ÖH-Beitrag an der Bruckneruniversität ist jedoch fristgerecht einzuzahlen, da dies die Voraussetzung für eine gültige Weiterinskription während des Auslandsaufenthaltes ist und du andernfalls riskierst exmatrikuliert zu werden und den Förderanspruch zu verlieren.

Bewerbungsprozedere

Es gibt die unterschiedlichsten Beweggründe, sich für eine Erasmusmobilität an einer bestimmten Hochschule zu bewerben: Sei es das Interesse an der Kultur und Sprache des Gastlands, das Renommee der Institution und ihrer Lehrenden, oder einfach nur das Ausbrechen aus der eigenen Komfortzone: Spannende und bereichernde Erfahrungen, die du nie mehr vergisst, sind garantiert!

Informiere in einem ersten Schritt die zuständige Erasmuskoordinatorin der Bruckneruniversität per E-Mail über dein Interesse, ins Ausland zu gehen. Verwende hierfür bitte ausschließlich deine Bruckneruni-E-Mail-Adresse (…@student.bruckneruni.at) und gebe bekannt, was du studierst, in welchem Semester du derzeit bist, in welchem Zeitraum du ins Ausland gehen möchtest (Studienjahr oder Semester) und ob du in der Vergangenheit bereits andere Mobilitäten über die Erasmus+ Förderschiene absolviert hast. Beginne auch gleich damit, das Erasmus+ Mobility Student Application Formular auszufüllen und betrachte dieses Formular als Arbeitsblatt, das dich bei der Vorbereitung und Zusammenstellung deiner Bewerbungsunterlagen unterstützt.

Hauptfachlehrende und Institutsvorstände sollten parallel dazu ebenfalls informiert werden – ihre Unterschrift musst du auch auf dem Erasmus+ Mobility Student Application Formular einholen – sie können dir wertvolle Impulse und Empfehlungen geben, welche Partnerinstitutionen ihrer Einschätzung nach besonders interessant oder förderlich für dich sein könnten. Du kannst dich an bis zu drei Hochschulen bewerben, informiere dich daher rasch über die spezifischen Bewerbungskriterien und Fristen auf den jeweiligen Webseiten!

Unterlagen für eine vollständige Bewerbung

  • Erasmus+ Mobility Student Application Form
  • Transcript of Records (aktuelles Sammelzeugnis; erhältlich im Studienbüro)
  • CV mit Foto (tabellarischer Lebenslauf; in der Landessprache oder auf Englisch)
  • Motivationsschreiben mit Datum und Unterschrift, adressiert an die/den Wunschlehrende/n, oder die Institutsvorstände: Schilderung konkreter persönlicher Beweggründe für die Wahl dieser Hochschule, keine leeren Floskeln! (max. 1 A4 Seite, in der Landessprache oder auf Englisch)
  • (optional) Empfehlungsschreiben der/des Hauptfachlehrenden mit Datum und Unterschrift (für nicht deutschsprachige Länder auf Englisch)
  • (Video-)Aufnahmen oder Kompositionen (in der Regel zwei bis drei Stücke verschiedener Stilrichtungen, bei reinen Tonaufnahmen oder Kompositionen braucht es zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des/r Hauptfachlehrenden, dass es sich hierbei um deine Aufnahme bzw. dein Werk handelt)
  • Study Plan bzw. preliminary Learning Agreement („Hinweise zum Learning Agreement“ weiter unten beachten)
  • Scan der Fotoseite eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass)
  • Kopie deines aktuellen Meldezettels

Erasmus+ Mobility Student Application Form bitte digital ausfüllen (Word oder lila-Stift-Icon im PDF Reader), sodass Änderungen und laufende Ergänzungen vorgenommen werden können.

Verwende ausschließlich Deine studentische E-Mail-Adresse (…@student.bruckneruni.at), zur Registrierung bei EASY und beachte die notwendigen Schritte im dazugehörigen Leitfaden „EASY Student Manual“.

Studiendauer und Stipendium im Rahmen von ERASMUS +

Förderwürdig sind Studienaufenthalte von mindestens zwei bis maximal zwölf Monaten pro Studienzyklus.

Förderungswürdig ist nur die Zeit der physischen Präsenz im Gastland gemäß den Fristen, die von der Gastinsitution im Acceptance Letter (vor Antritt) bzw. in der Confirmation of Attendance (nach Ende des Aufenhalts) ausgewiesen werden.

Die Mobilität muss innerhalb eines akademischen Jahres stattfinden: Du kannst entweder das ganze Studienjahr über (beide Semester), oder auch nur ein Winter- bzw. Sommersemester lang an einer Partneruniversität studieren. Eine Verlängerung vom Sommer- auf das Wintersemester das nachfolgenden Studienjahres ist nicht zulässig.

Das Studium an einer ausländischen Institution wird mittels eines Stipendienbetrages durch die EU finanziell unterstützt, die Höhe orientiert sich ist dabei an den Lebenshaltungskosten und variiert je nach Zielland. Das ERASMUS+ Mobilitätsstipendium ist demnach kein Vollstipendium, sondern stellt einen Zuschuss dar, um den erhöhten Kostenaufwand einer Auslandsmobilität auszugleichen.

Hinweise zum Learning Agreement

Das Learning Agreement, das zwischen dir, der Bruckneruniversität und deiner Gastinstitution abgeschlossen wird, bildet deinen persönlichen Studienplan und ist das Kernstück deiner Bewerbung.

Sie dir den relevanten Studienplan deiner Wunschinsitution(en) gut an und verschaffe dir zunächst einen Überblick über deinen aktuellen Studienfortschritt: Nimm deinen Studienplan zur Hand und hake alles ab, was Du bereits absolviert hast und bis vor dem Antritt des Auslandsstudiums absolviert haben wirst. Wähle nun aus den noch offenen Lehrveranstaltungen jene aus, die du dir durch die Belegung und den Abschluss äquivalenter Kurse an der Gastinstitution anrechnen lassen möchtest, bspw. dein ZKF im jeweiligen Semester. Kursinhalte und ECTS sollten möglichst ähnlich/gleichwertig sein - Abweichungen sind, insbesondere bei Wahlfächern, natürlich OK - es wäre jedoch nicht zulässig, sich bspw. künstlerische Fächer von der Gastinstitution für theoretische Fächer an der Bruckneruniversität anrechnen lassen zu wollen.

Als Richtlinie sollten bei einem Vollzeitstudium Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester (60 ECTS im Studienjahr) absolviert werden, wobei das absolute Mindestmaß für den Mobilitätszuschuss 3 ECTS pro Monat der Mobilität beträgt – andernfalls droht der rückwirkende Verlust der Förderungswürdigkeit! Beachte auch die weiterführenden Informationen zur Anerkennung der im Rahmen von Erasmus+ absolvierten Lehrveranstaltungen.

Nimm unbedingt rechtzeitig im Vorfeld Kontakt zum Vorsitzenden der Studienkommission auf, um Dich über die Anrechenbarkeit der Lehrveranstaltungen zu vergewissern.

Auswahl und Benachrichtigung

Ein Studienplatz kann – ungeachtet der Qualität der Bewerbung – nur bei freier Kapazität der Lehrenden an den Wunschinstitutionen erlangt werden. Die Mitteilung des Auswahlergebnisses erfolgt zu unterschiedlichen Fristen, Nachfragen beschleunigen den Prozess erfahrungsgemäß nicht.

Die Entscheidung wird auf unterschiedlichen Wegen mitgeteilt: Sobald dem Erasmusbüro ein Bescheid vorliegt, wirst Du umgehend per E-Mail informiert. Nimm bitte ebenfalls sogleich Kontakt zum Erasmus Büro der Bruckneruniversität auf, sobald dir ein Studienplatz angeboten wird. Wenn du zusagst, informiere auch deine/n Hautfachlehrende*n und die Institutsleitung, damit diese deinen Studienplatz für die Zeit deiner Mobilität im Idealfall an eine/n Erasmus-Incoming-Bewerber*in vergeben können.

Es ist absolut legitim, ein paar Tage zu überlegen, bevor du verbindlich zu- oder absagst, insbesondere, wenn du aus mehreren Zusagen wählen darfst, aber zögere nicht zu lange, damit der Studienplatz im Falle deiner Absage rasch an jemanden von der Warteliste vergeben werden kann.

Versicherung

Eine Mobilität über Erasmus+ bzw. im Rahmen eines bilateralen Abkommens beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen und müssen zumindest über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen, um zum Studium zugelassen werden. Je nach Herkunftsland gibt es unterschiedliche Regelungen:

  • Studierende aus Ländern der Europäischen Union (EU) erhalten über die zuständige Krankenkasse ihres Heimatlandes eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), auch EHIC (European Health Insurance Card) genannt, die sich in der Regel auf der Rückseite der e-Card befindet.
  • Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen selbst Vorkehrungen treffen und einen entsprechenden Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes bei der Immatrikulation vorweisen.

Deine Unfall- und Haftpflichtversicherung durch deine ÖH-Beitragszahlung bleibt während der Mobilität auch an der Gastinstitution aufrecht. Schutz durch eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Freizeit im Gastland muss eigenständig organisiert werden. Unter den gegebenen Umständen ist es ratsam eine zusätzliche Reise- und Rückholversicherung abzuschließen, deren Leistungsumfang auch Rücktransport- und Reisestornokosten im Kontext von COVID-19 abdeckt. Die Bruckneruniversität ist für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung nicht haftbar.

Abschließende Schritte

Vor dem Abschied von deiner Gasthochschule wirst du eine Anwesenheitsbestätigung (Confirmation of Attendance) und ein Sammelzeugnis (Transcript of Records) erhalten. Prüfe alles noch vor Ort auf Richtigkeit und Vollständigkeit und schicke umgehend Scans dieser Unterlagen an das Erasmusbüro der Bruckneruniversität.

Die Studienzeit im Ausland und die an der Partnerinstitution abgelegten Prüfungen müssen innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Erasmus-Mobilität, auf Grundlage einer Evaluierung durch den Vorsitzenden der Studienkommission, im Studienbüro der Bruckneruniversität angerechnet werden. Hierfür musst du dem Vorsitzenden der Studienkommission die Letztfassung des Learning Agreements, das vollständige Sammelzeugnis und den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Lehrveranstaltungen vorlegen. Beachte zu diesem Zweck auch die Informationen zur Anerkennung der im Rahmen von Erasmus+ absolvierten Lehrveranstaltungen im Ausland.

Zu guter Letzt übermittelst du einen narrativen Erfahrungsbericht über deine Zeit im Ausland an das Erasmusbüro der Bruckneruniversität: Hier kannst Du schildern, was in allen Phasen deiner Mobilität toll oder ausbaufähig war, um andere Studierende an deiner Erfahrung teilhaben zu lassen und zu einem eigenen Auslandsstudium zu inspirieren!