Bewerbung und Zulassungsverfahren

Die Zulassung zum Studium erfolgt auf Grundlage eines qualitativen Auswahlverfahrens in drei Stufen.

1. Studienbewerber*innen haben folgende Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache einzureichen:

  • Ein Exemplar der Masterarbeit bzw. der Diplom- oder Staatsexamensarbeit aus einem fachlich in Frage kommenden Master oder Diplomstudium
  • Ein Motivationsschreiben
  • Eine Beschreibung und Dokumentation des künstlerischen und wissenschaftlichen Werdegangs bzw. der künstlerischen Erfahrungen und Kompetenzen
  • Eine schriftliche Betreuungszusage des*der Erstbetreuer*in an der Anton Bruckner Privatuniversität und des*der Zweitbetreuer*in an einer kooperierenden Bildungseinrichtung (je eine wissenschaftliche und eine künstlerische Betreuung sind notwendig)
    Weitere Informationen und eine Auflistung der Betreuer*innen der ABPU
  • Ein Forschungsexposé zum gewünschten Dissertationsthema (Thema, Forschungsfragen, Methoden, Literatur)
    Klicken Sie hier für Tipps zur Erstellung eines Research Exposés
    Klicken Sie hier für eine Auflistung der Qualitätskriterien für das Exposé

2. Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen durch die Vizerektor*in für Forschung und den Promotionsausschuss aufgrund der schriftlichen Einreichung.

3. Bei positiver Beurteilung Einladung zur mündlichen Präsentation des Promotionsprojektes im Rahmen des Zulassungskolloquiums vor dem Promotionsausschuss, um das wissenschaftliche und künstlerische Potential zur Bewältigung des angestrebten Doktoratsstudiums nachzuweisen. Hier präsentieren die Kandidat*innen ihr Forschungskonzept und stellen sich einer anschließenden Diskussion über die Forschungsfragen, den Stand der Literatur und die Methoden.               

Bewerbungsfrist zum Start des Studiums im Wintersemester 2024/2025: 17.02.2024

Bitte geben Sie Ihre Bewerbung über das Bewerber*innenportal der Anton Bruckner Privatuniversität ab:

https://bonline.bruckneruni.at/bonline/ABU_BEWERBUNG.init

Sie erhalten nach der Eingabe Ihrer Daten eine E-Mail mit einem Link zum Upload Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Informationen zu Sprachkenntnissen:

Entscheiden sich die Doktoranden dafür, ihre Dissertation in englischer Sprache zu verfassen, ist eine ausreichende Beherrschung der englischen Sprache erforderlich. Wir empfehlen daher, dass die Bewerber über Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. Es ist nicht erforderlich, mit Ihrer Bewerbung einen schriftlichen Nachweis vorzulegen. Der Zulassungsausschuss kann Sie jedoch auffordern, nach Prüfung Ihres Exposés und der mündlichen Zulassungsprüfung Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse vorzulegen.