Für das vollständige Curriculum inklusive Modulübersicht, das auch als rechtliche Grundlage für das Studium gilt, klicken Sie bitte hier: Curriculum Künstlerisch-Wissenschaftliches Promotionsstudium.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzfassung, die lediglich zur grundsätzlichen Orientierung gedacht ist.
Das künstlerisch-wissenschaftliche Doktoratsstudium umfasst:
Die Disposition dient dem Nachweis unabdingbarer künstlerischer und wissenschaftlich-reflektierender Kompetenzen sowie der Konkretisierung des künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsvorhabens und soll in der Regel bis zum Ende des zweiten Semesters erstellt werden. Diese beinhaltet die Zielsetzung der Arbeit, Hypothesen, Forschungsfragen und Themen, stellt die künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsmethoden, den Kontext und die Literatur zum Forschungsfeld dar und zeigt damit, dass Doktorand bzw. Doktorandin in der Lage ist, die Dissertation entsprechend zu bearbeiten. Eine mündliche Präsentation oder Lecture Performance mit anschließender Diskussion des Dissertationsvorhabens vor einer Prüfungskommission schließt das erste Modul ab.
Im Rahmen des Doktoratsstudiums haben die Studierenden Dissertant*innenseminare, Lehrveranstaltungen und Sonderleistungen bzw. Projekte im Umfang von 30 ECTS in Absprache mit den Erst- und Zweit-betreuer*innen zu absolvieren. Die gewählten Lehrveranstaltungen sollen in einem Zusammenhang zum Dissertationsthema stehen oder dieses methodisch ergänzen und sind in einer Betreuungsvereinbarung festzulegen. Es handelt sich um Vorlesungen und Seminare wie „Grundlagen und Konzepte der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung“ „Methoden der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung“, „Privatissimum“, „Doktorand*innenkolleg“ und Sonderleistungen wie fachlich einschlägige Lehrveranstaltungen, aktive & passive Teilnahme an Tagungen, künstlerische Präsentationen, etc.
Die künstlerisch-wissenschaftliche Dissertation besteht aus 2 Teilen:
Die Disputation besteht aus 2 Teilen:
Die Rektorin*der Rektor hat den Absolvent*innen nach der positiven Gesamtbeurteilung den akademischen Grad „Doktor artium“ unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen zu verleihen.