Spezialfälle der Anerkennung

Outgoing-Studierende müssen an der Anton Bruckner Privatuniversität (Sending Institution) die im Learning Agreement vorgesehene „Vorausanerkennung“ vorlegen. Diese wird im Hinblick darauf überprüft, für welche Lehrveranstaltungen des heimischen Studienplanes die im Learning Agreement angeführten ausländischen Fächer anrechenbar sind.

Das geschieht in einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Outgoing-Studierenden, der/dem Beauftragten der ABPU für Erasmusangelegenheiten und der/dem Vorsitzenden der Studienkommission. Das Ergebnis wird im Learning Agreement festgehalten und weist auch die ECTS-Punkte derjenigen Lehrveranstaltungen auf, die nach der Rückkehr des Studierenden anerkannt werden.

Die im Learning Agreement festgelegte "Vorausanerkennung" ist verbindlich: Wenn der Studierende bei seiner Rückkehr nachweisen kann, dass er die im Learning Agreement (oder in den nachfolgend beantragten „Changes“) angeführten Fächer an der Partneruniversität (Receiving Institution) positiv absolviert hat (neuerliche Vorsprache beim Vorsitzenden der StuKo), wird die Anerkennung zu den vereinbarten Bedingungen durchgeführt.

Hat ein Studierender eine Lehrveranstaltung im Ausland absolviert, so wird sie anerkannt, soferne sie mit der an der ABPU angebotenen Lehrveranstaltung in Inhalt und Umfang vergleichbar ist. Mit der Anerkennung werden den Studierenden die ECTS-Punkte der "heimischen" Lehrveranstaltung gutgeschrieben. Dabei ist es im Prinzip unerheblich, ob auch im Ausland dieselbe ECTS-Punktezahl vergeben wurde oder nicht; allerdings gibt die ECTS-Punktzahl

Aufschluss darüber, wieviel Arbeitsaufwand ein Studierender mit einer Lehrveranstaltung hat, das kann mit dem genannten Anerkennungsprinzip "in Inhalt und Umfang vergleichbar" eine Rolle spielen. Zur Sicherheit werden diese Vergleichbarkeiten im Vorhinein überprüft und abgeklärt.

Definitive Anerkennung: Auf Basis der erläuterten "Vorausanerkennung" einschließlich der gemeldeten „Changes“ kann die definitive Anerkennung problemlos und rasch erfolgen:

Die Studierenden legen dem Anerkennungsbeauftragten der StuKo die Nachweise über die an der Partneruni (Receiving Institution) absolvierten Fächer vor (Bestätigungen- Transcript of Records). Soferne sich diese Kurse mit den im Vorhinein vereinbarten Anerkennungen decken, wird das auf dem Formular der "Vorausanerkennung" vermerkt und vom Studienbüro durchgeführt.

Hat ein Studierender im Ausland Fächer absolviert, die nicht im Voraus vereinbart waren, aber trotzdem in Inhalt und Umfang bestimmten Lehrveranstaltungen der ABPU vergleichbar sind, so erfolgt auch hier eine Anerkennung nach den gleichen Kriterien (wie bei allen Studierenden, die Vorstudien aufweisen können).

Link zum Antragsformular

Nähere Informationen zur Erasmus+ Studierendenmobilität (Incoming & Outgoing) an der ABPU finden Sie unter https://www.bruckneruni.at/de/universitaet/internationales/erasmus/.

 

Die Anton Bruckner Privatuniversität ist als Kooperationspartner am Lehramtsstudium Sekundarstufe im Fach Musikerziehung beteiligt. Es handelt sich dabei um ein gemeinsam eingerichtetes Studium gemäß § 8 Abs. 3 Privathochschulgesetz.

Im Falle der Beteiligung an einem gemeinsam eingerichteten Studium mit einer Universität oder Pädagogischen Hochschule finden die studienrechtlichen Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2001, bzw. des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006, Anwendung. Gegen Entscheidungen in studienrechtlichen Angelegenheiten ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig (§ 10 Abs. 6 Privathochschulgesetz).

Nähere Informationen zu Anerkennungen bzw. Anrechnungen für das Studium Lehramt Musikerziehung Sekundarstufe: https://www.liles.at/anerkennung.