Aufbau und Module des Studienganges „Künstlerisch-wissenschaftliche Promotion“

Für das vollständige Curriculum inklusive Modulübersicht, das auch als rechtliche Grundlage für das Studium gilt, klicken Sie bitte hier: Curriculum Künstlerisch-Wissenschaftliches Promotionsstudium.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzfassung, die lediglich zur grundsätzlichen Orientierung gedacht ist.

Kurzfassung Curriculum

  1. Das Doktoratsstudium umfasst 180 ECTS, das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern bei einem Vollzeitstudium.
  2. Das Doktoratsstudium ist in vier Module gegliedert.

Das künstlerisch-wissenschaftliche Doktoratsstudium umfasst:

Modul 1 = Disposition und Präsentation (12 ECTS)

Die Disposition dient dem Nachweis unabdingbarer künstlerischer und wissenschaftlich-reflektierender Kompetenzen sowie der Konkretisierung des künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsvorhabens und soll in der Regel bis zum Ende des zweiten Semesters erstellt werden. Diese beinhaltet die Zielsetzung der Arbeit, Hypothesen, Forschungsfragen und Themen, stellt die künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsmethoden, den Kontext und die Literatur zum Forschungsfeld dar und zeigt damit, dass Doktorand bzw. Doktorandin in der Lage ist, die Dissertation entsprechend zu bearbeiten. Eine mündliche Präsentation oder Lecture Performance mit anschließender Diskussion des Dissertationsvorhabens vor einer Prüfungskommission schließt das erste Modul ab.

Modul 2 = Lehrveranstaltungen (VO, SE), künstlerische Präsentationen und Projekte (30 ECTS)

Im Rahmen des Doktoratsstudiums haben die Studierenden Dissertant*innenseminare, Lehrveranstaltungen und Sonderleistungen bzw. Projekte im Umfang von 30 ECTS in Absprache mit den Erst- und Zweit-betreuer*innen zu absolvieren. Die gewählten Lehrveranstaltungen sollen in einem Zusammenhang zum Dissertationsthema stehen oder dieses methodisch ergänzen und sind in einer Betreuungsvereinbarung festzulegen. Es handelt sich um Vorlesungen und Seminare wie „Grundlagen und Konzepte der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung“ „Methoden der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung“, „Privatissimum“, „Doktorand*innenkolleg“ und Sonderleistungen wie fachlich einschlägige Lehrveranstaltungen, aktive & passive Teilnahme an Tagungen, künstlerische Präsentationen, etc.

Modul 3 = Dissertation (130 ECTS)

Die künstlerisch-wissenschaftliche Dissertation besteht aus 2 Teilen:

  • Künstlerischer Teil
    Dieser besteht aus dem Nachweis von künstlerischen Projekten in Zusammenhang mit dem Dissertationsvorhaben. Den beiden Betreuer*innen ist über den künstlerischen Teil eine aussagekräftige, urheberrechtlich zulässige Dokumentation vorzulegen. Komponist*innen können nach Absprache mit den Betreuer*innen Kompositionen in Notentext vorlegen.

  • Wissenschaftlicher Teil
    Der schriftliche Teil der Dissertation muss mindestens 80-100 Seiten umfassen (ca. 160.000 Zeichen ohne Bilder, Notenbeispiele, Literaturliste und Anhang) und in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem künstlerischen Teil der Dissertation stehen.

    Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen, kann aber auch in Englisch vorgelegt werden, wenn beide Betreuer*innen zustimmen. Bei der Bearbeitung des Themas sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes idgF zu beachten.

Modul 4 = Disputation (8 ECTS)

Die Disputation besteht aus 2 Teilen:

  • Einer eigenständigen künstlerischen Präsentation.
  • Einer Präsentation der Ergebnisse der schriftlichen Dissertation durch die*den Studierende*n.
    Daraufhin befragen die Betreuer*innen die*den Studierenden über die Inhalte der Dissertation mit dem Ziel, die Beherrschung des Faches und die Fähigkeit, größere Zusammenhänge zum Fachgebiet herzustellen, zu evaluieren. Anschließend können die Mitglieder der Prüfungskommission sowie Zuhörer*innen unter Moderation der*des Vorsitzenden der Prüfungskommission Fragen an die Dissertantin*den Dissertanten richten. Die Dauer der Disputation sollte max. 90 Minuten betragen.
    Die Disputation findet öffentlich statt und wird vor einer Prüfungskommission abgehalten (siehe PDF Curriculum)

Verleihung des akademischen Grades „Doktor artium“ (Dr. art.)

Die Rektorin*der Rektor hat den Absolvent*innen nach der positiven Gesamtbeurteilung den akademischen Grad „Doktor artium“ unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen zu verleihen.