Isidor-Stögbauer-Schenkung

Ausschreibung Isidor Stögbauer Schenkung

Die Isidor-Stögbauer-Schenkung fördert ordentliche Studierende einer Instrumental- oder Gesangsklasse der Anton Bruckner Privatuniversität, welche für bedürftig und deren Leistung als förderungswürdig befunden worden sind.

Voraussetzungen

österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer und Staatenlose“ (§ 4 StudFG)

Ordentliches Studium an der ABPU im vorigen Studienjahr

Instrumental- oder Gesangsstudium ab dem 3. Semester (In Ausnahmefällen kann die Jury auch jüngeren Studierenden einen Förderungsbeitrag zuerkennen, wenn deren Können bereits den Anforderungen des 3. Studiensemesters entspricht.)

Einzureichende Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Ansuchen
Der Nachweis der Bedürftigkeit ist der Bewerbung beizulegen. (Einkommensnachweis, ...)

Abgabefrist

von 01. Oktober bis 30. November im Studienbüro


Ablauf

Die  Ermittlung  jener  Bewerber,  die  in  den  Genuss  des  Förderungsbetrages  aus  der  Isidor-Stögbauer-Schenkung  kommen  sollen,  erfolgt  durch ein  Auswahlspiel.  Wenn  mehr  als  sechs Bewerbungen  einlangen,  wird  das  Auswahlspiel  in  zwei  Runden  durchgeführt.  In  der  nicht öffentlichen  Vorrunde  werden  die Teilnehmer bis auf die besten sechs ausgeschieden. In der öffentlichen Endrunde werden jene ermittelt, denen der Förderungsbetrag zuerkannt werden soll. Unmittelbar im Anschluss an die Endrunde tritt die Jury  zu  ihrer  abschließenden  Beratung zusammen,  bei  der  aufgrund  der  Abwägung  von  Bedürftigkeit  und  Leistung  über  die  Zuerkennung  des  Förderungsbetrages  entschieden  wird. Förderungswerbern,  die  die Voraussetzung der Bedürftigkeit nicht erbringen, kann nicht der gesamte Förderungsbetrag, den sie bei Erbringung   dieser   Voraussetzung   erhalten   würden,   zugeteilt   werden.   In   den  Genuss   eines Förderungsbetrages können höchstens vier Teilnehmer/innen kommen. Nach Ende der Jurysitzung gibt der/die Vorsitzende  oder  sein/e Stellvertreter/in  den  Teilnehmenden  das Endergebnis  der  Beratungen bekannt.

Die Jury setzt sich zusammen aus allen Institutsdirektor/innen, den jeweiligen Hauptfachlehrer/innen, zwei weiteren Vertreter/innen des Instituts, die nach Möglichkeit keine Studierenden im Bewerb haben. Ist ein/e Studierende/r einer/eines Institutsdirektors/in unter den Bewerbern, so ist zu seinem Vorspiel eine weitere Lehrkraft, die nach Möglichkeit keine Studierenden im Bewerb hat, als Juror/in beizuziehen. Den Vorsitz führt der Rektor/die Rektorin oder eine von ihm/ihr bestellte Vertretung.