Ausschreibung Isidor Stögbauer Schenkung
Die Isidor-Stögbauer-Schenkung fördert ordentliche Studierende einer Instrumental- oder Gesangsklasse der Anton Bruckner Privatuniversität, welche für bedürftig und deren Leistung als förderungswürdig befunden worden sind.
Ordentliches Studium an der ABPU im vorigen Studienjahr |
Instrumental- oder Gesangsstudium ab dem 3. Semester (In Ausnahmefällen kann die Jury auch jüngeren Studierenden einen Förderungsbeitrag zuerkennen, wenn deren Können bereits den Anforderungen des 3. Studiensemesters entspricht.) |
Vollständig ausgefülltes Ansuchen |
Der Nachweis der Bedürftigkeit ist der Bewerbung beizulegen. (Einkommensnachweis, ...) |
von 01. Oktober bis 30. November im Studienbüro
Die Ermittlung jener Bewerber, die in den Genuss des Förderungsbetrages aus der Isidor-Stögbauer-Schenkung kommen sollen, erfolgt durch ein Auswahlspiel. Wenn mehr als sechs Bewerbungen einlangen, wird das Auswahlspiel in zwei Runden durchgeführt. In der nicht öffentlichen Vorrunde werden die Teilnehmer bis auf die besten sechs ausgeschieden. In der öffentlichen Endrunde werden jene ermittelt, denen der Förderungsbetrag zuerkannt werden soll. Unmittelbar im Anschluss an die Endrunde tritt die Jury zu ihrer abschließenden Beratung zusammen, bei der aufgrund der Abwägung von Bedürftigkeit und Leistung über die Zuerkennung des Förderungsbetrages entschieden wird. Förderungswerbern, die die Voraussetzung der Bedürftigkeit nicht erbringen, kann nicht der gesamte Förderungsbetrag, den sie bei Erbringung dieser Voraussetzung erhalten würden, zugeteilt werden. In den Genuss eines Förderungsbetrages können höchstens vier Teilnehmer/innen kommen. Nach Ende der Jurysitzung gibt der/die Vorsitzende oder sein/e Stellvertreter/in den Teilnehmenden das Endergebnis der Beratungen bekannt.
Die Jury setzt sich zusammen aus allen Institutsdirektor/innen, den jeweiligen Hauptfachlehrer/innen, zwei weiteren Vertreter/innen des Instituts, die nach Möglichkeit keine Studierenden im Bewerb haben. Ist ein/e Studierende/r einer/eines Institutsdirektors/in unter den Bewerbern, so ist zu seinem Vorspiel eine weitere Lehrkraft, die nach Möglichkeit keine Studierenden im Bewerb hat, als Juror/in beizuziehen. Den Vorsitz führt der Rektor/die Rektorin oder eine von ihm/ihr bestellte Vertretung.