Förderungsstipendium

Ausschreibung Förderungsstipendium

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschul-Studiengängen und Theologischen Lehranstalten (§ 63 Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.).

Pro Studienjahr wird vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) für Leistungs-und Förderungsstipendien an Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Fachhochschul-Studiengängen insgesamt ein Betrag von 5 % der im letzten Kalenderjahr für die Studienförderung aufgewendeten Mittel zur Verfügung gestellt (§ 48 Abs. 1 StudFG). Die/der Bundesminister/in teilt durch Verordnung diese Budgetmittel auf die einzelnen Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender auf (Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung).

Antragsformular Förderungsstipendium