Regularien

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester im BA-Studium und vier Semester im MA-Studium und entspricht den Studienplänen.

Diese Zeit dient dazu, alle Lehrveranstaltungen inkl. der Abschlussprüfungen und der Defensio positiv zu absolvieren.

 

Semesterwiederholung

Pro Studiengang sind bis zu zwei Semesterwiederholungen möglich, dafür müssen nachvollziehbare Gründe geltend gemacht werden (z.B. Nichtabschluss von fehlenden Lehrveranstaltungen aufgrund von Krankheit etc.).

Einer Semesterwiederholung wird nicht automatisch zugestimmt, sie wird nur nach formalem Antrag und der Genehmigung durch drei Parteien ausgesprochen:

- dem/der künstlerischen ZKF-Lehrenden
- der Institutsleitung
- dem Dekanat

Vor Abgabe des Antrags im Studienservice sind die Unterschriften des/der ZKF-Lehrenden und der Institutsleitung einzuholen. Die Abgabe im Studienservice erfolgt per Email an studiumbruckneruniat. Um die Genehmigung/Entscheidung durch das Dekanat kümmert sich im Anschluss der Studienservice.

Eine Semesterwiederholung kann mit ZKF oder ohne ZKF beantragt werden. Wenn die künstlerische Abschlussperformance schon absolviert wurde, wird eine Semesterwiederholung nur ohne ZKF genehmigt, da kein Anspruch mehr auf ZKF-Unterricht besteht.

Innerhalb der Studiendauer von acht Semestern im BA bzw. von vier Semestern im MA, sowie der auf Antrag genehmigten maximal zwei Semesterwiederholungen, müssen ALLE Lehrveranstaltungen und (Abschluss-)Prüfungen absolviert sein. Ausgenommen davon ist die BA- bzw. MA-Arbeit inklusive deren Defensio.
Siehe Weiterinskription in der Prüfungsphase

Das Formular finden Sie hier: https://www.bruckneruni.at/fileadmin/user_upload/02_Studienbuero/Formulare/Ansuchen/05_Ansuchen_Semesterwiederholung.pdf

 

Weiterinskription in der Prüfungsphase

Eine Weiterinskription in der Prüfungsphase müssen Sie beantragen, wenn Sie Ihre BA- bzw. MA-Arbeit nicht innerhalb der beiden möglichen Semesterwiederholungen abschließen können. Es sind maximal vier Semester Weiterinskription in der Prüfungsphase möglich, sie dienen ausschließlich dem Schreiben der Abschlussarbeit. ALLE Lehrveranstaltungen und (Abschluss-)Prüfungen müssen bereits absolviert sein.

Der Antrag kann formlos per E-Mail an den Studienservice gestellt werden (studium@bruckneruni.at); bitte fügen Sie die betreffende Institutsdirektion in cc.

 

Zeit nach dem letzten Studiensemester

Mit dem Tag des Abschlusses der letzten Prüfung im Studiengang (unabhängig, ob dies eine Lehrveranstaltung, die Abschlussperformance oder die Defensio ist) endet das Studium in dem inskribierten Studiengang.

Wird das Studium bis zum Ende der Nachinskriptionsfrist vom 30.11. bezogen auf das vorangegangene Sommersemester beendet, muss kein Antrag auf Semesterwiederholung bzw. Weiterinskription in der Prüfungsphase mehr gestellt werden.

Wird das Studium bis zum Ende der Nachinskriptionsfrist vom 30.04. bezogen auf das vorangegangene Wintersemester beendet, muss ebenfalls kein Antrag auf Semesterwiederholung bzw. Weiterinskription in der Prüfungsphase mehr gestellt werden.

In dieser Zeit können keine Vorlesungen besucht oder absolviert werden, sondern nur die Abschlussprüfungen (wie in den Studienplänen festgelegt) abgelegt werden.

Wird das Studium bis zum Ende der Nachinskriptionsfrist beendet, muss kein zusätzlicher Studienbeitrag bezahlt werden und die Absolvierung des Studienabschlusses gilt formal noch für das jeweilige letzte Studiensemester.

Kann die letzte Prüfung nicht bis zum 30.11. bzw. 30.04. absolviert werden (in der Regel die Verteidigung der schriftlichen Abschlussarbeit), muss der Studienbeitrag inklusive Nachinskriptionsgebühr nachbezahlt werden. Außerdem muss der erforderliche Antrag (Semesterwiederholung oder Weiterinskription in der Prüfungsphase) gestellt werden.

 

Urlaubssemester

In begründeten und nachvollziehbaren Fällen können maximal zwei Urlaubssemester gewährt werden.

Einem Urlaubssemester wird nicht automatisch zugestimmt, sondern wird nur nach formalem Antrag und der Genehmigung durch drei Parteien bewilligt:

- dem/der künstlerischen ZKF-Lehrenden
- der Institutsleitung
- dem Dekanat

Vor Abgabe des Antrags im Studienservice sind die Unterschriften des/der ZKF-Lehrenden und der Institutsleitung einzuholen. Die Abgabe im Studienservice erfolgt per Email an studiumbruckneruniat. Um die Genehmigung/Entscheidung durch das Dekanat kümmert sich im Anschluss der Studienservice.

Der ÖH-Beitrag ist während eines Urlaubssemesters zu entrichten, der Studienbeitrag jedoch nicht. Während eines Urlaubssemesters können keine Lehrveranstaltungen besucht und absolviert werden und es können keine Prüfungen abgelegt werden.

Das Formular finden Sie hier: https://www.bruckneruni.at/fileadmin/user_upload/02_Studienbuero/Formulare/Ansuchen/02_Ansuchen_Beurlaubung.pdf

 

Studienzeitverkürzung

Wenn Sie Ihr Studium vorzeitig abschließen möchten, können Sie einen Antrag auf Studienzeitverkürzung stellen. Wenn dieser gewährt wird, werden Sie formal von dem Semester, in dem Sie aktuell inskribiert sind in das letzte reguläre Studiensemester überführt. Ein solcher Antrag wird nur genehmigt, wenn Sie unmittelbar vor Abschluss aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen inklusive Defensio stehen.

Der Antrag auf Studienzeitverkürzung muss durch drei Parteien bewilligt werden:

- dem/der künstlerischen ZKF-Lehrenden
- der Institutsleitung
- dem Dekanat

Vor Abgabe des Antrags im Studienservice sind die Unterschriften des/der ZKF-Lehrenden und der Institutsleitung einzuholen. Die Abgabe im Studienservice erfolgt per Email an studiumbruckneruniat. Um die Genehmigung/Entscheidung durch das Dekanat kümmert sich im Anschluss der Studienservice.

Das Formular finden Sie hier: https://www.bruckneruni.at/fileadmin/user_upload/02_Studienbuero/Formulare/Ansuchen/04_Ansuchen_Studienzeitverkuerzung.pdf