Erklärung zur Übertragung von Rechten an Darbietungen und Abschlussarbeiten

Die*der Studierende räumt der Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU) unentgeltlich das ausschließliche und übertragbare Recht ein, ihre*seine Darbietungen im Rahmen des Studiums an der ABPU auf Ton- sowie Bildträgern jeglicher Art festzuhalten und diese räumlich und zeitlich unbeschränkt in Form analoger und/oder digitaler Tonträger und/oder Bild- oder Bildtonträger bzw. im Weg elektronischer Datenübertragung in jedem gegenwärtigen und künftigen technischen Verfahren oder Format, in jeder Konfiguration und auf jedem Träger (Datenträger) zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, zu senden oder sonst wie zu verwerten sowie in jeder Form öffentlich wiederzugeben.

Eingeschlossen ist insbesondere auch das Recht, Produktionen oder Teile davon auf der Homepage der ABPU darzustellen bzw. zum Download zur Verfügung zu stellen sowie das Recht, im Rahmen des Studiums bzw. der Produktion aufgenommene Fotografien auf der Homepage, in Publikationen, etc. sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der ABPU zu verwenden bzw. weiterzugeben.

Die gegenständliche Rechteeinräumung erstreckt sich auf alle von der*dem Studierenden im Rahmen des Studiums erbrachten Darbietungen und auf alle der*dem Studierenden hieran bzw. an den dargebotenen Werken zustehenden Urheber-, Titel- und Leistungsschutzrechte. Die Rechte-einräumung erstreckt sich auch auf Vergütungs- und Beteiligungsansprüche sowie auf alle derzeit bekannten und künftigen Rechte und Nutzungsarten.

Sofern die*der Studierende im Rahmen des Studiums Darbietungen zusammen mit dritten Personen (in der Folge: „Dritte“) erbringt, die keine Studierenden der ABPU sind, verpflichtet sich die*der Studierende, dass diese Dritten der ABPU unentgeltlich sämtliche Verwertungs- und Leistungsschutzrechte an den Darbietungen einräumen. Ein entsprechendes Muster einer solchen Erklärung kann dem*der Studierenden von der ABPU zur Verfügung gestellt werden. Die*der Studierende hat dafür zu sorgen, dass die Dritten diese Einwilligungserklärungen abgeben. Sofern von den Dritten Rechtsansprüche betreffend die Rechteabgeltung geltend gemacht werden sollten, verpflichtet sich die*der Studierende die ABPU schad- und klaglos zu halten. Die Verpflichtung zur Schad- und Klagloshaltung bezieht sich auch auf allfällige Ansprüche der Dritten aus dem Bildnisschutz nach § 78 UrhG sowie Verwendungsansprüche gemäß § 1041 ABGB.

Weiters räumt die*der Studierende hiermit der ABPU das zeitlich unbegrenzte, unentgeltliche Recht ein, die elektronischen Primär- bzw. Sekundärausgaben ihrer*seiner Abschlussarbeiten (z.B. Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation) den jeweiligen technischen Standards angepasst zu archivieren und online im Internet einem unbestimmten Personenkreis unentgeltlich und zeitlich unbefristet zur Verfügung zu stellen. Der*dem Studierenden ist bewusst, dass bei einer Datenmigration geringfügige Änderungen von Form, Umfang oder Darstellung des Werks aus technischen Gründen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können und sie*er hat diesbezüglich keine Einwände.

Die*der Studierende hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Zugriffsbeschränkung (sog. „Sperrantrag“) ihres*seines Werkes für längstens 5 Jahre zu stellen. Nach Ablauf der angegebenen Frist wird das Werk verfügbar gemacht.

Bei der Verwertung der oben genannten Darbietungen und Arbeiten werden personenbezogene Daten verarbeitet.