Für das vollständige Curriculum inklusive Modulübersicht, das auch als rechtliche Grundlage für das Studium gilt, klicken Sie bitte hier: Curriculum Wissenschaftliches Promotionsstudium
Nachfolgend finden Sie eine Kurzfassung, die lediglich zur grundsätzlichen Orientierung gedacht ist.
Das wissenschaftliche Doktoratsstudium umfasst:
Die Disposition dient dem Nachweis unabdingbarer fachlicher Kompetenzen und soll in der Regel bis zum Ende des zweiten Semesters erstellt werden. Diese beinhaltet die Zielsetzung der Arbeit, Hypothesen, Forschungsfragen und Themen, und zeigt aufgrund der Forschungsmethoden, des Kontextes und der Literatur zum Forschungsfeld, dass die*der Studierende in der Lage ist, diese zu bearbeiten. Eine mündliche Präsentation mit anschließender Diskussion des Dissertationsvorhabens vor einer Prüfungskommission schließt das erste Modul ab.
Im Rahmen des Doktoratsstudiums haben die Studierenden Dissertant*innenseminare, Lehrveranstaltungen und Sonderleistungen bzw. Projekte im Umfang von 30 ECTS in Absprache mit den Erst- und Zweitbetreuer*innen zu absolvieren. Die gewählten Lehrveranstaltungen sollen in einem Zusammenhang zum Dissertationsthema stehen oder dieses methodisch ergänzen und sind in einer Betreuungsvereinbarung festzulegen. Es handelt sich um Vorlesungen und Seminare wie „Grundlagen und Konzepte der Forschung“ „Methoden der Forschung“, „Privatissimum“, „Doktorand*innenkolleg“ und Sonderleistungen wie fachlich einschlägige Lehrveranstaltungen, aktive & passive Teilnahme an Tagungen, künstlerische Präsentationen, etc
Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen, kann aber auch in Englisch vorgelegt werden, wenn beide Betreuer*innen zustimmen. Diese ist eine neu verfasste Arbeit, die mindestens 150 Seiten (mind. 270.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) umfasst. Bei der Bearbeitung des Themas sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes idgF zu beachten.
Die Disputation besteht einer Präsentation der Ergebnisse der schriftlichen Dissertation durch die*den Studierende*n. Daraufhin befragen die Betreuer*innen die*den Studierenden über die Inhalte der Dissertation mit dem Ziel, die Beherrschung des Faches und die Fähigkeit, größere Zusammenhänge zum Fachgebiet herzustellen, zu evaluieren. Anschließend können die Mitglieder der Prüfungskommission sowie Zuhörer*innen unter Moderation der*des Vorsitzenden der Prüfungskommission Fragen an die Dissertantin*den Dissertanten richten. Die Dauer der Disputation sollte max. 90 Minuten betragen.
Die Disputation findet öffentlich statt und wird vor einer genau festgelegten Prüfungskommission abgehalten (siehe PDF Curriculum)
Die Rektorin/der Rektor hat den Absolvent*innen nach der positiven Gesamtbeurteilung den akademischen Grad „Doctor of Philosophy“ unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen zu verleihen.