Alle Studienformate an der Anton Bruckner Privatuniversität setzen in der Regel eine Aufnahmeprüfung bzw. Zulassungsprüfung voraus.
Das umfasst die Bachelorstudien, die Masterstudien, die Promotionsstudien, die Akademie für Begabtenförderung (ABF), den Universitätslehrgang Musikvermittlung, die außerordentlichen (ao) Studiengänge, die Lehrgänge und das Lehramtsstudium Sekundarstufe.
Eine Matura/Abitur ist für ein Bachelorstudium mit Ausnahme des Lehramtsstudiums nicht erforderlich.
Ein Masterstudium setzt ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.
Fremdsprachige Bewerber/innen müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen.
ab 1.1.2024: Als Deutsch-Nachweise werden akzeptiert:
Hinweis: Der Nachweis gemäß 1-7 darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. Die Nachweise gemäß 8-10 sind unbeschränkt gültig.
Der Nachweis ist bei der Einschreibung im Original vorzulegen. Das Prüfungsergebnis muss daraus eindeutig hervorgehen. Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Abschlussprüfung werden in jedem Fall nicht akzeptiert.
Für die in den jeweiligen Studiengängen vorgesehenen Studienschwerpunkte (SP) muss ebenfalls eine Aufnahmeprüfung bzw. ein Aufnahmgespräch absolviert werden.
Die Anmeldung zum Studienschwerpunkt erfolgt bei Bachelorstudien in der Regel im 2. Semester.
Anmeldefrist für alle Schwerpunktstudien: 01.02 - 15.4.