Ombudsstelle

Die Ombudsstelle der Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU) wurde im Auftrag des Präsidiums und mit Zustimmung der Studierendenvertretung als Serviceeinrichtung für alle Studierenden der Privatuniversität eingerichtet.

Aufgaben der Ombudsstelle

  • Alle Studierenden können sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs- und Verwaltungsbetrieb an die Ombudsstelle der Bruckneruniversität wenden. Bei Problemen in den genannten Bereichen nimmt die Ombudsstelle Kontakt mit den Verantwortlichen auf, mit dem Ziel, unbürokratische und zeitnahe Problemlösungen zu finden.
  • Die Ombudstelle der  Bruckneruniversität übernimmt subsidiär jene Aufgaben und Funktionen, die ihr im Rahmen des Qualitätsmanagements der Bruckneruniversität zugewiesen werden. Die Aufgaben des Qualitätsmanagements regelt die Satzung der Bruckneruniversität.
  • Die Ombudsstelle kooperiert u. a. mit dem Qualitätsteam, mit der Studierendenvertretung und mit der Gleichbehandlungskommission der Bruckneruniversität.

Einschränkung der Zuständigkeit

  • Probleme, die von der Ombudsstelle der Bruckneruniversität nicht gelöst werden können, sind – nach Rücksprache mit dem Qualitätsteam der Bruckneruniversität – gegebenenfalls an die Ombudsstelle des bmwfw zu übermitteln.
  • Die Ombudsstelle für Studierende kann keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe) abändern oder in laufende amtliche Verfahren eingreifen.
  • Die Ombudsstelle für Studierende kann Studierende nicht gerichtlich vertreten.
  • Die Ombudsstelle für Studierende hat keine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis.

Vertraulichkeit

  • Die Ombudsstelle der Bruckneruniversität verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und zur strikten Wahrung des Datenschutzes.

Erreichbarkeit

Die Ombudsstelle der Bruckneruniversität ist per E-Mail (ombudsstellebruckneruniat) zu erreichen.