* Die verpflichtende Meldung ist durch eine termingerechte und vorausschauende Semesterplanung begründet.
* Diese Fristen gelten ausschließlich für Mitarbeiter*innen der ABPU, welche Leistungen des Forschungsservices in Anspruch nehmen.
* Nach inhaltlicher Prüfung der eingereichten Unterlagen erhält der/die Antragsteller*in vom Forschungsservice eine verbindliche Rückmeldung zur Freigabe bzw. ggf. zur Adjustierung des Förderantrags.
Viel Erfolg bei der Bearbeitung und Durchführung Ihrer Forschungsprojekte!
Wichtiger Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den derzeit gültigen Richtlinien für Förderanträge erhalten Sie im Forschungsservice!