Richtlinien für Förderanträge

Vorankündigung

* Die verpflichtende Meldung ist durch eine termingerechte und vorausschauende Semesterplanung begründet.

Proposalcheck

  • FWF-Anträge und größere Förderschienen: 8 Wochen vor der Einreichung
  • alle anderen Förderschienen: 4 Wochen vor der Einreichung
  • Erstkontakt per E-Mail | forschungsservice@bruckneruni.at

* Diese Fristen gelten ausschließlich für Mitarbeiter*innen der ABPU, welche Leistungen des Forschungsservices in Anspruch nehmen.

 

Projektmeldung

  • Meldung an den Forschungsservice per E-Mail | forschungsservicebruckneruniat
  • Anschließend durchläuft der geplante Antrag den Genehmigungsprozess:
    1. Prüfung des Förderantrags durch das Forschungsservice (inkl. Datenschutz-Erstcheck)
    2. Prüfung durch das Vizerektorat für Forschung und/oder das Vizerektorat für Kunst und Lehre
    3. Prüfung durch das Vizerektorat für Finanzen und Ressourcen
    4. Waren alle Prüfungen erfolgreich, wird der Antrag dem Rektor zur Freigabe vorgelegt.
  • Nach erfolgreicher Freigabe (= vollständig ausgefülltes Formular FREIGABE Drittmittelprojekte an der ABPU) ist die Einreichung möglich.
  • Meldefrist: 4 Wochen vor Einreichung des Förderantrags

* Nach inhaltlicher Prüfung der eingereichten Unterlagen erhält der/die Antragsteller*in vom Forschungsservice eine verbindliche Rückmeldung zur Freigabe bzw. ggf. zur Adjustierung des Förderantrags.

Einreichung

  • Nach Einreichung des Projektantrags erfolgt die Meldung an den Forschungsservice per E-Mail | forschungsservicebruckneruniat
  • Die Förderanträge werden im Forschungsservice zur Durchführung und Dokumentation ihrer Forschungsprojekte archiviert.

Förderung

 

Viel Erfolg bei der Bearbeitung und Durchführung Ihrer Forschungsprojekte!

Wichtiger Hinweis:

Aktuelle Informationen zu den derzeit gültigen Richtlinien für Förderanträge erhalten Sie im Forschungsservice!