* + ÖH-Beitrag inkl. Versicherung ab dem Studienjahr 2024/25
für alle Studierende (Ordentlich, AO Studierende, Lehrgänge): € 24,70
Bei Inskription in der Nachfrist wird ein Nachinskriptionsbeitrag von € 50,- eingehoben, außer der Zahlungseingang erfolgt innerhalb von drei Bankwerktagen nach Ende der allgemeinen Zulassungsfrist.
Die vollständige Entrichtung des Studienbeitrages ist Voraussetzung für die Studienzulassung bzw.
-fortsetzung. Wird der vorgeschriebene Betrag nicht spätestens in der Nachfrist eingezahlt,
erlischt die Zulassung zum Studium bzw. kommt die Erstzulassung nicht zustande.
Sobald der Zahlungseingang des vorgeschriebenen Betrages auf dem Studienbeitragskonto der
Universität für das Studienbüro ersichtlich ist und keine Sperrgründe vorliegen, wird die
Fortsetzungsmeldung für alle offenen Studien durchgeführt.
Änderungen der Staatsangehörigkeit oder anderer Daten sind dem Studienbüro unverzüglich unter
Vorlage der entsprechenden Dokumente zu melden. Adressänderungen sind von den Studierenden selbst
in bruckneronline unter Studien-/Heimatadresse durchzuführen.
Innerhalb der Inskriptionsfrist zu Beginn jedes Semesters. Die Fortsetzungsmeldung eines Semesters
gilt jeweils bis zum Ende der Nachfrist des nächstfolgenden Semesters. Sie haben daher in den
ersten beiden Monaten jedes Semesters das Recht, mit gültiger Inskription des vorigen Semesters
Prüfungen abzulegen und wissenschaftliche oder künstlerische
Arbeiten zur Beurteilung vorzulegen.
Neue Regelung für Studierende aus Drittstaaten
Der Studienbeitrag ist per Internetbanking oder bei einer Bank unter Angabe der Zahlungsreferenz des aktuellen Semesters zu überweisen.
Stand 02.2023