Studiengebühr Akademie für Begabtenförderung

Die Studiengebühr für die Akademie für Begabtenförderung ab dem Wintersemester 2018/19 pro Semester ist hier zu finden. Sie ist jeweils dort zu entrichten, wo der Hauptfachunterricht stattfindet, also entweder an der Anton Bruckner Privatuniversität oder in der Landesmusikschule. Zusätzliche Angebote im Rahmen dieser Begabtenförderung und auch weitere belegte zentrale künstlerische Fächer sind von der Studiengebühr befreit.

Geschwister-Ermäßigung

  • Besuchen Geschwister von Studierenden, die den Hauptfachunterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität erhalten und hier die Studiengebühr entrichten, eine Landesmusikschule, erhalten diese eine Ermäßigung durch die Landesmusikschule (die Geschwister-Ermäßigung ist in der jeweiligen Musikschule zu beantragen).
  • Besuchen auch die Geschwister die Anton Bruckner Privatuniversität, so ist das Antragsformular für Geschwister-Ermäßigung einzureichen. Dieser Antrag ist jedes Semester erneut einzureichen.
    Einreichfrist Wintersemester: 1. Oktober
    Einreichfrist Sommersemester: 1. März

    Ermäßigung:
    1. Kind € 338,77 Status N ‐ Normal
    2. Kind € 169,38 Status E ‐ Ermäßigt
    3. Kind und weitere € 0 Status B ‐ Befreit