* Die verpflichtende Meldung ist durch eine termingerechte und vorausschauende Semesterplanung begründet.
* Diese Fristen gelten ausschließlich für Mitarbeiter*innen der ABPU, welche Leistungen des Forschungsservices in Anspruch nehmen.
Drittmittelanträge dürfen erst nach erfolgreicher Freigabe bzw. Vorliegen des vollständig ausgefüllten Formulars „FREIGABE Drittmittelprojekte an der ABPU“ bei den Förderstellen eingereicht werden.
*Der Forschungsservice nimmt eine formale Erstprüfung vor, ob im Forschungsprojekt inhaltlich personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Viel Erfolg bei der Bearbeitung und Durchführung Ihrer Forschungsprojekte!
Wichtiger Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den derzeit gültigen Richtlinien für Förderanträge erhalten Sie im Forschungsservice!