Orchesterordnung

Das Orchesterspiel an der ABPU ist neben dem ZKF ein wesentlicher Bestandteil des Studiums. Jede/r Studierende ist gemäß dem zwischen ihm/ihr und der ABPU abgeschlossenen Aufnahmevertrag während seines/ihres gesamten Studiums zur Mitwirkung im Orchester verpflichtet.

Die Einteilung der Besetzung erfolgt rechtzeitig durch die Hauptfachlehrer bzw. die Institute.

  • Außerordentlich Studierende haben pro Studienjahr mindestens eine Orchesterproduktion nachzuweisen. Eine Verlängerung der Studiendauer ist von dieser Mitwirkung abhängig.
  • Studierende der Akademie für Begabtenförderung können zu den Orchesterprojekten in Absprache mit dem/der Hauptfachlehrer/in eingeteilt werden.Ausnahmeregelungen/Befreiungen vom Orchesterspiel sind nach Absprache mit dem/der Hauptfachlehrer/in, dem betreffenden Institutsdirektor und dem Vorsitzenden des Orchesterrates möglich.
  • Unentschuldigtes Fehlen führt zur Nichtbeurteilung der LV Orchester und damit zu einer Inskriptionssperre.

Von den Studierenden wird verlangt, sich professionell auf die Projekte vorzubereiten:
dazu gehört, dass sie die Literatur kennen und die Stimmen rechtzeitig im Orchesterbüro abgeholt und einstudiert haben. Sowohl die Studierenden wie deren Hauptfachlehrer/in tragen die Verantwortung für höchstmögliche Qualität.
5 Minuten vor Probenbeginn wird auf 443 Hz (außer bei Alter Musik) eingestimmt.
Es wird eine Anwesenheit im Saal/auf der Bühne spätestens 10 Minuten vor Beginn vorausgesetzt.
Vor Aufführungen ist die Anwesenheit eine halbe Stunde vor Beginn erforderlich.
Jede/r Studierende ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass er die Projekte in vollem Umfang wahrnimmt.
Bei kurz- oder langfristiger Verhinderung muss in Absprache mit den Verantwortlichen eine Lösung gefunden werden.

In der Zeit der Orchesterarbeit sind die Studierenden bei sämtlichen anderen zeitlich kollidierenden LV entschuldigt.
Das Orchesterfenster für die regelmäßige Orchesterarbeit ist Mittwoch von 15-18 Uhr.
In dieser Zeit sollte möglichst kein anderer Unterricht stattfinden, es sei denn, die Studierenden sind nicht im Orchester involviert.

Für die gesamte Planung und Abwicklung der Orchesterarbeit an der Anton Bruckner Privatuniversität ist der Orchesterrat zuständig.
Mitglieder des Orchesterrates sind:

  • je mindestens ein Vertreter/innen der Institute SAI, HOL und BBS
  • die/der ständige Leiter/in des Symphonieorchesters
  • eine/ein Studentenvertreter/in aus den Bereichen SAI, HOL, BBS und DKM und
  • der/die Mitarbeiter/in des Orchesterbüros
  • ein/e Vertreter/in des Präsidiums

Orchesterordnung