Staff Trainings für Hochschulangehörige zielen vorrangig auf nichtlehrendes Personal ab. Im Vordergrund steht der Erwerb von fachlichen, für die Tätigkeit an der Hochschule erforderlichen Kenntnissen und Kompetenzen, besonders im Hinblick auf einen zu erzielenden „Mehrwert“ für die Mitarbeiter/innen und die Institution. Knowhow wird an der Gastuniversität erworben (wie auch eingebracht) und an der Heimatuniversität angewendet.
Die Genehmigung der Fortbildung erfolgt nach Maßgabe finanzieller Mittel und inhaltlicher Kriterien.
Confirmation of stay (Aufenthaltsbestätigung - bezogen ausschließlich auf die Fortbildungstage) ausstellen bzw. bestätigen lassen
Die ERASMUS+ Personalmobilität ist an der Bruckneruniversität dem Fortbildungsschema angeglichen.
Ein ERASMUS+ Weiterbildungsaufenthalt sollte drei Monate im Voraus eingereicht werden und mindestens zwei Arbeitstage (ohne Reisetage) dauern.
Ein Aufenthalt, der über eine Woche hinausgeht, ist gesondert zu besprechen, ebenso die Vergütung von Hotelkosten und Taggelder für Aufenthalte über ein Wochenende bzw. an Feiertagen (Reisetage werden vergütet). Eine Aufenthaltsverlängerung für private Zwecke muss privat finanziert werden.
Kostenersatz: Im Unterschied zur sonstigen Fortbildung wird bei der Erasmus+ staff mobility Taggeld gemäß Reisegebührenverordnung des Landes OÖ gewährt. Reise- und Aufenthaltskostenersatz ebenso gemäß Reisegebührenverordnung des Landes OÖ bzw. nach Maßgabe finanzieller Mittel.