Rechtsgrundlagen

Rechtsstellung der Anton Bruckner Privatuniversität

Die Anton Bruckner Privatuniversität ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die vom Land Oberösterreich finanziell getragen wird.  

Die Vorgänger-Institution, das Bruckner-Konservatorium Linz, wurde 2003 durch das Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität aus dem Bereich der Landesverwaltung ausgegliedert und als eigene Rechtsperson in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts errichtet. Seit 2004 ist die Anton Bruckner Privatuniversität nach den Bestimmungen des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes bzw. des Privatuniversitätengesetzes als Privatuniversität institutionell akkreditiert.   

 

Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität

Landesgesetz

Satzung der Anton Bruckner Privatuniversität

Satzung