Antragsstellung: einmal jährlich im Studienbüro
Rückerstattungsbetrag: € 200 pro Person und Semester
Rückerstattungsbetrag: € 400 pro Person und Semester (nur für Angehörige von Drittstaaten mit erhöhter Studiengebühr)
Ordentliches Studium |
Vollständig ausgefülltes Ansuchen mit den unten angeführten Unterlagen |
Ansuchen um Teilrückerstattung |
detaillierte Begründung des Antrages |
Meldezettel des/der Studierenden , des Partners/der Partnerin, Des Kindes/der Kinder |
Inskriptionsbestätigung |
Falls vorhanden: |
Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder |
Abschlussprüfungszeugnisse/vergleichbare Zeugnisse |
von 01. Oktober bis 30. November im Studienbüro
Die Studierenden werden vom Studienbüro im Dezember über die Vergabe informiert, die Auszahlung erfolgt bis Ende des Monats. Im Sommersemester wird die Studiengebühr bereits bei der Vorschreibung im bruckneronline reduziert, daher ist der verminderte Betrag zu überweisen.
Nähere Informationen zu den Stipendien erhalten Sie im Studienbüro oder bei der Studierendenvertretung.