Aufnahmebedingungen

Einstieg in die ABF

Die Eignungsprüfung gliedert sich in zwei Abschnitte:

  • 1. Überprüfung der musikalischen Grundkompetenzen vor einer Jury
    Die Anforderungen orientieren sich an den Parametern Vorsingen-Nachsingen sowie eigenständiges Weiterführen einer Melodie bzw. eigenständiges Weiterführen eines Rhythmus. Der/Die Kandidat*in soll ein Lied nach freier Wahl auswendig vorsingen und Noten in zweifacher Kopie mitnehmen. Fragen zur Musikkunde orientieren sich an den Anforderungen zur zweiten Übertrittsprüfung.
  • 2. Künstlerische Präsentation im gewählten zentralen künstlerischen Fach vor einer Jury
    Die Anforderungen und die Liste der zentralen künstlerischen Fächer sind im PDF-Downloadbereich weiter unten ersichtlich. Die Beurteilung orientiert sich an der Leistung in Relation zum Alter des Bewerbers*der Bewerberin. Es wird erwartet, dass der*die Bewerber*in eigenständig eine Korrepetitionsfachkraft organisiert.
  • Häufig gestellte Fragen zur Eignungsprüfung werden hier beantwortet.
  • Die detaillierten Studien- und Prüfungsbestimmungen finden sie hier.

Musikgymnasium:
Die Schulform des Musikgymnasiums (ORG für Studierende der Musik) ist so gestaltet, dass in ihr ein intensives Musikstudium zeitlich am ehesten bewältigt werden kann. Sie wird daher für Aufnahmebewerber ausdrücklich empfohlen. Das ORG für Studierende der Musik hält eigens für diese Schulform konzipierte Aufnahmeprüfungen ab. (Information: http://stiftergym.org/)

Aufnahmebedingungen ABF-Hauptfach an der Bruckneruniversität

Die erfolgreich bestandene ABF-Eignungsprüfung (Einstieg in die ABF) ermöglicht die Teilnahme an der ABF-Aufnahmeprüfung für mindestens 50 Minuten Hauptfachunterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität OÖ.

Die ABF-Aufnahmeprüfung besteht aus einem künstlerischen Vorspiel am Instrument bzw. Vorsingen. Diese findet gemeinsam mit den Aufnahmeprüfungen des jeweiligen Instituts statt. Es ist kein Theorietest zu absolvieren.

Es wird erwartet, dass der*die Bewerber*in eigenständig eine Korrepetitionsfachkraft organisiert bzw. fristgerecht spätestens ein Monat vor Prüfungstermin unter Vorlage des Notenmaterials Bedarf an Korrepetition seitens der ABPU anmeldet.