Um die Zusammenarbeit zwischen Künstler*innen und Wissenschaftler*innen zu fördern, richtet die Bruckneruniversität einen Fördertopf für künstlerisch-wissenschaftliche Projekte ein. Die Gelder aus diesem Fördertopf werden über ein Wettbewerbsverfahren verteilt. Projektanträge werden von der Entwicklungskonferenz Forschung, mit Empfehlungen versehen, an das Präsidium weiter geleitet.
Nähere Informationen zum Projektantrag, zu den Auswahlkriterien und zum Auswahlprocedere sind hier aufgelistet.
Der Projektantrag ist an die EK-Forschung zu stellen, z.H. der Studiendekanin für künstlerisch-wissenschaftliche Studien (in gedruckter und digitaler Fassung). Der Projektantrag enthält (möglichst in tabellarischer Form) folgende Teile:
Titel des geplanten Projektes | Aussagekräftiger Arbeitstitel |
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Projektbeteiligte | Interne und ABPU-externe Projektmitarbeiter*innen. Bei ABPU-externen Projekt-Mitarbeiter*innen ist eine Kurzbiographie hilfreich |
Projektbeschreibung | Die Klarheit der Projektbeschreibung, die Fragestellung und Zielsetzung sind wesentliche Merkmale eines förderungswürdigen Projektantrages |
Stand der Forschung | Positionierung des Antrages im Kontext des Forschungsfeldes |
Methoden | Die künstlerischen und wissenschaftlichen Anteile der angewandten Methoden sind auszuweisen |
Vermittlung der Ergebnisse | Die Form der Veröffentlichung bzw. die Vermittlung der Projekt-Ergebnisse ist zu beschreiben („wie, wann und wo“) |
Zeit- und Arbeitsplan | Der Zeit und Arbeitsplan sollte die Arbeitszeitplanung der wichtigsten Projektphasen skizzieren |
Kostenplan | Sachkosten und Personalkosten |
Die Entwicklungskonferenz Forschung bewertet die Erfüllung dieser Qualitätskriterien im Rahmen der regelmäßigen Treffen ihrer Mitglieder.
Forschungsförderungsanträge | Anträge sind jeweils bis 31. Januar einzureichen |
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Fristen der EK Forschung | Eingereichte Anträge sind bis Anfang März desselben Jahres von der EK Forschung zu sichten und zu bewerten |
Fristen des Präsidiums | Das Präsidium wird sich mit den eingereichten Anträgen jeweils bis Mitte März des Einreichungsdatums befassen |
Fristen für die Mitteilung über eine allfällige Förderung | Die Antragsteller werden bis Anfang April des Einreichungsjahres über eine allfällige Förderung informiert |
Die Entwicklungskonferenz Forschung prüft die formalen Kriterien und übernimmt eine erste Einstufung des Projektes, entsprechend den oben genannten Qualitätskriterien.
Die Letztentscheidung für die Bewilligung der Projekte erfolgt über das Präsidium, das auch die budgetäre Bedeckung zu prüfen hat.