ERASMUS STAFF TRAINING

Erasmus Personalmobilität
ERASMUS STAFF MOBILITY (STT) - INFO

ERASMUS ist ein von der EU eingerichtetes Programm, um die Mobilität von Lehrenden, Studierenden wie auch Universitätsangehörigen innerhalb der EU zu fördern.

Der Zweck der ERASMUS STAFF MOBILITY ist die FORTBILDUNG an einer Erasmus-Partneruniversität.
Die Erasmus-Fortbildung muss fünf Arbeitstage dauern (die Maximaldauer beträgt 6 Wochen) und kann ausschließlich an einer europäischen Partneruniversität der ABPU stattfinden.
Der Aufenthalt findet auf der Grundlage eines „Arbeitsplanes“ (Work Plan) statt, der mit der Gastinstitution vorab vereinbart und von dieser vorab bestätigt werden muss.

Die ABPU hat derzeit 40 Universitätspartnerschaften.
Die Partnerunis sind auf der Homepage aufgelistet.
http://www.bruckneruni.at/Universitaet/Internationales-und-Partner/International-Relations-und-Partnerhochschulen/Erasmus-Partnerinstitutionen-der-ABPU

ANTRAGSSTELLUNG – allgemeine Information
Die Erasmus-Personalmobilität ist an der ABPU dem Fortbildungsschema angeglichen.
Ein ERASMUS-Weiterbildungsaufenthalt sollte drei Monate im Voraus eingereicht werden und fünf Arbeitstage dauern.
Ein Aufenthalt, der über eine Woche hinausgeht, ist gesondert zu besprechen, ebenso die Vergütung von Hotelkosten und Taggelder für Aufenthalte über ein Wochenende bzw. an Feiertagen (Reisetage werden vergütet). Eine Aufenthaltsverlängerung für private Zwecke muss privat finanziert werden.

Im Unterschied zur sonstigen Fortbildung kann bei der Erasmus staff mobility Kostenersatz werden.
Kostenersatz: Gewährung von Taggeld, Reise- und Aufenthaltskostenersatz gem. Reisegebührenverordnung des Landes OÖ*, max. jedoch € 1000 insgesamt pro Woche. **

Die Genehmigung der Fortbildung erfolgt nach Massgabe finanzieller Mittel
und inhaltlicher Kriterien.

Antragsstellung - notwendige Schritte

  1. Information über den Ablauf und Abklärung im Referat Internationales, ob im jeweiligen Studienjahr noch Erasmus-Budget für die gewünschte Fortbildung vorhanden ist.
  2. Kontaktaufnahme zur Partneruniversität über das Referat Internationales
  3. Organisation der Einladung von der jeweiligen Abteilung der Partneruni direkt (e-mail der einladenden Abteilung)
  4. Erstellung eines von der Gastinstitution bestätigten Arbeitsplans
    Der Arbeitsplan sollte enthalten:
    Zeitplan des Aufenthaltes
    Zweck der Weiterbildung
    Ziele der Weiterbildung
    Tätigkeiten, die ausgeführt werden
    Erwartete Resultate
  5. Fortbildungsantrag mit Stellungnahme und Unterschrift des/der direkten Vorgesetzten
    (bzw. bei Lehrenden des Rektorates)
  6. Vorlage von Einladung, Arbeitsplan, Formular Vereinbarung Mobilitätszuschuss und Fortbildungsantrag (mit Stellungnahme und Unterschrift des / der direkten Vorgesetzen)
    im Referat Internationales
  7. Abgabe aller Unterlagen und Kostenaufstellung * im Büro der Universitätsdirektion.
    Anschließend Prüfung des Bildungsbedarfs und des Finanzplanes durch die Universitätsdirektion, die Leitung Personalbüro und das Rektorat (bzw. für Lehrende durch Rektorat und Leitung Personalbüro)
  8. NACH GENEHMIGUNG kann die Flug- und Hotelbuchung entweder durch das Sekretariat der Universitätsdirektion oder eigenständig erfolgen.

Nach dem Aufenthalt sind folgende Unterlagen beizubringen:

Spesenbelege (bei Flügen auch Boardingpässe) in der Universitätsdirektion abgeben

Aufenthaltsbestätigung der Partneruniversität (Formular mitnehmen, während des Aufenthaltes bestätigen lassen) und Oead-Formular „Bericht über den Auslandsaufenthalt“ im Referat Internationales abgeben

Schriftlichen, ausformulierten (narrativer) Bericht verfassen, Abgabe im Referat Internationales.
Aus dem ausformulierten Bericht sollte u.A. folgendes hervorgehen:
- der "Profit" für den/die MitarbeiterIn, die Abteilung und die Universität
- welche Neuerungen warum umgesetzt werden sollen bzw.
- bzw. - warum nichts vom Gelernten/Erfahrenen an der ABPU umgesetzt werden kann

  • Zeitaufzeichnung: Über die Dauer des gesamten Aufenthaltes darf die Summe der Ist-Zeit maximal die Summe der Soll-Zeit ausmachen (auch für Teilzeitkräfte).
    Abweichungen davon müssen begründet und vorab von der Universitätsdirektion genehmigt werden.

Achtung bei der Kalkulation: Der EU (Erasmus)-Zuschuss darf maximal € 800 für eine Woche betragen , die Gesamtkosten der Dienstreise sollten pro Woche € 1.000 nicht überschreiten.

 

Downloads:

Infoblatt (PDF - 90,17 kB)
Dienstreiseantrag (PDF - 145,55 kB)
Beiblatt (PDF - 65,12 kB)
Vereinbarung Mobilitätszuschuss für Hochschulpersonal (PDF - 39,24 kB)
Workplan (PDF - 18,11 kB)
Confirmation (PDF - 14,28 kB)
Bericht für Datenbank (PDF - 34,11 kB)