1. Förderbar sind:
-
Reisekosten und/oder Teilnahmegebühren für Meisterkurse, Seminare, Summer-Schools, Orchesterwochen etc.
Richtwert: 200 Euro pro Person und Kalenderjahr -
Auslandssemester
Richtwert: 150 Euro pro Monat, einmal pro Person -
Instrumentenankäufe: maximal 15 % der Anschaffungskosten
Richtwert: 200 Euro
2. Voraussetzungen:
- Hauptfachstudium
- schriftliche Empfehlung durch den/die Hauptfachlehrende/n
- von dem/der Hauptfachlehrenden schriftlich erklärte oder in anderer Form nachgewiesene soziale Bedürftigkeit
3. Einreichung:
- Grundsätzlich vor dem Projekt/Ankauf
- formloser, schriftlicher Antrag mit Finanzierungsplan und Angabe von Kontodaten
4. Fristen und Adresse:
- Anträge an die Universitätsdirektion jeweils bis spätestens 14 Tage vor jeder auf der Homepage der ABPU veröffentlichten Sitzung des Vorstands von UNIsono.
5. Entscheidung:
- Förderungen werden auf Beschluss des Vorstands nach Maßgabe der finanziellen Mittel vergeben. Die Entscheidung wird dem/der AntragstellerIn innerhalb von drei Wochen per E-Mail mitgeteilt. Auszahlung nach Vorlage von Original-Zahlungsbelegen.
6. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Stand 1.3.2011


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