UNISONO - FÖRDERUNGEN AN STUDIERENDE

 

1. Förderbar sind:

  • Reisekosten und/oder Teilnahmegebühren für Meisterkurse, Seminare, Summer-Schools, Orchesterwochen etc.
    Richtwert: 200 Euro pro Person und Kalenderjahr
  • Auslandssemester
    Richtwert: 150 Euro pro Monat, einmal pro Person
  • Instrumentenankäufe: maximal 15 % der Anschaffungskosten
    Richtwert: 200 Euro

2. Voraussetzungen:

  • Hauptfachstudium
  • schriftliche Empfehlung durch den/die Hauptfachlehrende/n
  • von dem/der Hauptfachlehrenden schriftlich erklärte oder in anderer Form nachgewiesene soziale Bedürftigkeit

3. Einreichung:

  • Grundsätzlich vor dem Projekt/Ankauf
  • formloser, schriftlicher Antrag mit Finanzierungsplan und Angabe von Kontodaten

4. Fristen und Adresse:

  • Anträge an die Universitätsdirektion jeweils bis spätestens 14 Tage vor jeder auf der Homepage der ABPU veröffentlichten Sitzung des Vorstands von UNIsono.

5. Entscheidung:

  • Förderungen werden auf Beschluss des Vorstands nach Maßgabe der finanziellen Mittel vergeben. Die Entscheidung wird dem/der AntragstellerIn innerhalb von drei Wochen per E-Mail mitgeteilt. Auszahlung nach Vorlage von Original-Zahlungsbelegen.

6. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Stand 1.3.2011