INSTRUMENTALUNTERRICHT

Zulassungsbedingung: Aufnahmeprüfung wie bei künstlerischen Studien, siehe Anforderungen am Instrument

Der Unterricht beinhaltet 1 Wochenstunde Hauptfach sowie die Verpflichtung zur Mitwirkung an einer Orchesterproduktion pro Jahr (Orchesterinstrumente).

Befristung: Falls ein Studienplatz zur Verfügung steht, kann die Zulassung für 2 Semester erfolgen. Auf Ansuchen kann das außerordentliche Studium für maximal 2 weitere Semester verlängert werden.

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