GEFORDERTE VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS STUDIUM

Bachelor: theoretischer Teil: allgemeine Musiklehre, Gehörbildung – Basiskönnen, praktischer Teil: solide Instrumental/Vokaltechnik, Vortrag zweier Stücke mit der Rhythmusgruppe des Instituts oder mitgebrachter Band, stilistisch keine Vorgaben (auch Eigenkompositionen möglich), keine Transkriptionen oder „komponierte“ Soli, improvisatorisch: Melodiebildung, rhythmische Reaktionsfähigkeit und Formempfinden müssen erkennbar sein.

Bachelor Jazzkomposition: Durchsicht mitgebrachter Werke, darunter sollen auch größer besetzte in Partiturform sein, auch elektronische Kompositionen möglich, aber nicht ausschließlich.

Masterhearing: Voraussetzung: ein im gewünschten Hauptfach absolviertes Bachelor- oder gleichwertiges Studium.

Instrumental/vokal: kurze künstlerische Präsentation (bitte bekannt geben, ob mit eigener Band oder mit der Rhythmusgruppe des Instituts, technische Erfordernisse): Beherrschung von Instrument/Stimme in vielfältigen Stilistiken; Aufnahmegespräch: Frage nach Zielen (Verfeinerung, musikalische Forschung)

Komposition: Vorlage von eigenen Werken in Partiturform, darunter müssen Bigbandarrangements sein, weiters sollen darunter auch Werke für „klassiche“ Klangkörper (wie Streichquartett, kammermusikalische Besetzungen bis Orchester) sein, Bericht über Aufführungen.

Aufnahmeprüfungsablauf/-bedingungen

Aufnahmeprüfungstermine

Anmeldeformular zur Aufnahme-/Zulassungsprüfung Allgemein