Die Studiengebühren (PDF - 20,19 kB) gelten ab Wintersemester 2005/2006 für österreichische bzw. in Österreich steuerpflichtige ausländische Studierende und Studierende, die den österreichischen gleichgestellt sind (Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz).
Gebühren für ausländische Studierende:
Bei Inskription in der Nachfrist wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von € 20,-- eingehoben.
Die Entrichtung der Studiengebühr ist Voraussetzung der Studienzulassung und der Studienfortsetzung. Wird der vorgeschriebene Betrag nicht spätestens in der Nachfrist eingezahlt, erlischt die Zulassung zum Studium bzw. kommt die Erstzulassung einer oder eines neuen Studierenden nicht zustande.
Änderungen der Studienrichtung, der Staatsangehörigkeit oder anderer Daten sind dem Studienbüro gesondert bekannt zu geben. Die Änderungen sind unverzüglich unter Vorlage der entsprechenden Dokumente zu melden.
Wann ist die Studiengebühr zu bezahlen?
Die Fortsetzungsmeldung eines Semesters gilt jeweils bis zum Ende der Nachfrist für das nächstfolgende Semester. Sie haben daher in den ersten beiden Monaten jedes Semesters das Recht, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Prüfungen abzulegen und wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten zur Beurteilung vorzulegen.
Wer muss die Studiengebühr bezahlen?
Beitragspflichtig sind alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden sowie die TeilnehmerInnen der Vorstudien.
Studierende mit mehreren ordentlichen Studien an der Anton Bruckner Privatuniversität müssen die Studiengebühr nur einmal entrichten. Lehrgangsgebühren sind zusätzlich pro Lehrgang zu zahlen.
An anderen Universitäten entrichtete Gebühren führen nicht zu einer Gebührenbefreiung an der ABU.
Wer zahlt keine Studiengebühr?
- Beurlaubte Studierende,
- ordentliche ausländische Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern, siehe auch Studienbeitrag nach Staaten
- Studierende, deren zuletzt besuchte Universität mit der Anton Bruckner Privatuniversität ein universitäres Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, welches auch den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht.
Wie wird die Studiengebühr entrichtet?
Die Studiengebühr muss per Erlagschein oder Internetbanking entrichtet werden.







